Der Handelsvertreter oder der neue Freund der Tochter möchten das Passwort zum WLAN haben. Doch damit gewährt man oftmals auch automatisch Zugriff auf die familieninternen digitalen Ordner oder die über das Netzwerk organisierte Steuerung des Smarthomes? Wer ein Gast-WLAN installiert, kann auch kurzfristigen Besuchern ohne Sorge den Zugang zum Internet ermöglichen. Es besteht darüber hinaus die Option, sich mit mehreren Parteien in einem Haus den Internetanschluss zu teilen.
Regeln, wer was darf
Solch ein Gast-WLAN ist ein zweites, neben dem Heimnetzwerk existierendes, drahtloses Netzwerk. Dazu braucht es keinen zweiten Router, sondern lediglich die richtige Einstellung am bereits vorhandenen Gerät. Meist reichen bereits wenige Klicks, die in der Bedienungsanleitung des Routers erklärt sind, für die Installation aus. Mit einem zweiten Netzwerk lässt sich individuell regeln,
- worauf Gäste Zugriff haben (Drucker, private Daten usw.),
- welche Seiten gesperrt sind
- und je nach Modell des Routers auch, wer den gewährten Zugang wie lange nutzen darf.
Übeltäter identifizieren
Es ist empfehlenswert, ein Gast-WLAN mit einem Passwort zu schützen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist. Denn ungeschützte Netzwerke locken Hacker an, weil sich jeder in Reichweite des Netzwerkes einfach mit seinem Endgerät einwählen kann.
Sollte ein Nutzer kriminelle Handlungen im Internet vornehmen, kann er dank des Gast-WLANs eindeutig als Urheber identifiziert werden. Denn jedes Gerät, das sich ins Netzwerk einwählt, wird mit seiner eigenen IP-Adresse erfasst. Das ist gerade für Betreiber von Cafés oder andere Gewerbetreibende von Bedeutung, wenn sie ihren Kunden während des Besuchs freies Internet anbieten wollen. Im Privaten kommen solche Fälle jedoch selten vor.
2018 entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Anschlussinhaber, der sein WLAN öffnet, nicht verklagt werden kann, wenn eine andere Person den Anschluss ohne Aufforderung für illegale Uploads nutzt.
Router mit „Brandmauer“
Für private und gewerblich genutzte Gast-WLANs gilt: Der In-ternetrouter sollte eine Firewall (deutsch: Brandmauer) haben. Nahezu alle Geräte verfügen von Haus aus über diese Software. Stets aktualisiert, schützt sie das Heimnetzwerk vor Viren. Etwaige Schadsoftware, die auf den Endgeräten der Gäste existiert, verbleibt im Gastnetzwerk und infiziert darüber hinaus nicht auch noch das heimische Netzwerk.
Mit den Nachbarn teilen
Grundsätzlich ist es zulässig, seinen privaten Internetanschluss mit Menschen zu teilen, die im gleichen Haus wohnen. Viele Internet-Zugangsanbieter legen aber in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass der Zugang anderen nicht gegen Geldzahlung gewährt werden darf. Eine „offizielle“ Strafe existiert nicht. Es kann jedoch die Kündigung des Vertrages drohen.
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