Kreuzhügel in Verl

"Auch Kreuze dürfen sterben!"

Wohin mit dem Kruzifix der Großeltern? Nicht jeder möchte es im eigenen Haus unterbringen. Aber es einfach wegwerfen, das widerstrebt vielen. Der Kreuzhügel in Verl bietet eine Alternative.

Die Beerdigung, die Ute Heimann vor fast 40 Jahren in Gelsenkirchen durchführte, wird ihr immer in Erinnerung bleiben. Alleine, bewaffnet mit einem Spaten, schob sie die Schubkarre. Auf dieser lagen zwei etwa hüfthohe Madonnen aus Ton. Ziel des ungewöhnlichen Trauerzuges: die Baustelle für den neuen Lärmschutzwall, unweit der A 2. Dort hatten die großen Baumaschinen bereits begonnen, Erde aufzutürmen. Doch nun war Feierabend und der Ort menschenleer. In dieser Ruhe wollte Ute die beiden Madonnen, die Jahrzehnte in ihrem Elternhaus gestanden hatten, begraben – ihnen die letzte Ruhe gewähren. Utes Eltern mussten den landwirtschaftlichen Betrieb, den sie in der Vergangenheit gepachtet hatten, verlassen. Die beiden Madonnen waren Erinnerungsstücke. Doch gab es für sie keinen Platz in der neuen Wohnung. Deshalb beerdigte Ute sie, denn zertrümmern und in den Müll werfen wollte sie sie nicht.

Ein Rest Respekt

Wie Ute geht es vielen Menschen. Sie fragen sich, was sie mit den ­Rosenkränzen, Kreuzen oder anderen sakralen Elementen tun sollen, die sie von ihren Vorfahren übernommen oder im alten Haus gefunden haben. Eine Option: „Ab in den Müll.“ Das sagt zumindest der Leitfaden der Katholischen Kirche (siehe Kasten: „Wohin mit alten Kreuzen?“). „Doch viele Menschen haben einen Rest Respekt – auch dann, wenn sie selbst nicht gläubig sind“, sagt Arthur Springfeld, Diakon in Verl im Kreis Gütersloh. Grund genug für den 77-Jährigen, direkt vor der Kirche in seiner Gemeinde St. Judas-Thaddäus den Kreuzhügel zu initiieren. Dort kann jeder sein Kreuz aufhängen lassen und ihm so zur letzten Ruhe verhelfen.

Wohin mit alten Kreuzen?
Der „Leitfaden für den angemessenen Umgang mit nicht mehr verwendeten religiösen Gegenständen“ der katholischen Kirche gibt weitere Tipps:
Ab ins Grab: Als Beigabe im oder auf dem Sarg verbleibt das Kreuz beim Verstorbenen.
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