Wer haftet, wenn der Hofhund zuschnappt?

Leserfrage: Wir haben zwei Hunde. Wer haftet, wenn sich ein Radfahrer ernsthaft auf unserem Weg oder Hofgelände unter anderem durch das Zutun unserer Hunde verletzt?

Wochenblatt-Leser Bernd D. fragt: Hinweisschilder wie „Durchfahrt verboten“ und „Privat“ wirken offenbar nicht. Viele Radfahrer denken scheinbar, dass unsere Hofzufahrt öffentlich ist. Wir haben zwei Hunde. Wer haftet, wenn sich ein Radfahrer ernsthaft auf unserem Weg oder Hofgelände unter anderem durch das Zutun unserer Hunde verletzt?

Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Verursacht der Hund einen Unfall, beschädigt das Eigentum eines Dritten oder verletzt eine andere Person, haftet der Hundebesitzer für die Schäden, die sein Hund verursacht hat, in unbegrenzter Höhe und zwar unabhängig davon, ob der Halter des Hundes oder der Geschädigte sich in dem Fall falsch verhalten...