Wochenblatt-Leser Bernd D. fragt: Hinweisschilder wie „Durchfahrt verboten“ und „Privat“ wirken offenbar nicht. Viele Radfahrer denken scheinbar, dass unsere Hofzufahrt öffentlich ist. Wir haben zwei Hunde. Wer haftet, wenn sich ein Radfahrer ernsthaft auf unserem Weg oder Hofgelände unter anderem durch das Zutun unserer Hunde verletzt?
Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Verursacht der Hund einen Unfall, beschädigt das Eigentum eines Dritten oder verletzt eine andere Person, haftet der Hundebesitzer für die Schäden, die sein Hund verursacht hat, in unbegrenzter Höhe und zwar unabhängig davon, ob der Halter des Hundes oder der Geschädigte sich in dem Fall falsch verhalten haben. Das gilt allerdings nur in Bezug auf sogenannte Luxustiere.
Handelt es sich bei dem Hund um ein Nutztier, zum Beispiel wenn es ein reiner Hütehund ist, dann muss der Geschädigte nachweisen, dass der Besitzer etwas falsch gemacht hat. Ansonsten ist davon auszugehen, dass keine Haftung übernommen wird.
Der Einzelfall wird geprüft
Solche Fälle werden aber immer im Einzelfall geprüft, sodass es nicht möglich ist, hier eine verbindliche Aussage im Vorfeld zu treffen. Das erklärt Dino Witter, Experte für landwirtschaftliche Versicherungslösungen aus Overath, bekannt auf Instagram als „Der Agrar Versicherer“.
Um in diesem Fall vor den finanziellen Folgen geschützt zu sein, nennt er zwei Möglichkeiten:
- Hunde können im Zuge der landwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung mitversichert oder
- über eine separate Hunde-/Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden.
„Landwirte, die Hunde halten, sollten ihren Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflicht dahingehend prüfen und gegebenenfalls anpassen, damit die Hunde mitversichert sind“, rät der Experte.
Diese Versicherung empfiehlt Witter auch für private Hundehalter. „Die Versicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Schäden, die der Hund verursacht hat, sondern sie prüft auch, ob gestellte Ansprüche gerechtfertigt sind und wehrt diese ab, wenn sie es nicht sind“, erklärt der Versicherungsexperte. Bei der Versicherungssumme sollte man nach Möglichkeit immer die Höchste wählen, die die jeweilige Versicherung anbietet. Am besten nicht unter 10 Mio. € für Personen- sowie Sachschäden.
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(Folge 40-2023)