Wochenblatt-Leser Max U. fragt: Ein Bekannter will mir sein aus der DDR stammendes Moped vom Typ Simson S 51 schenken. Er hat dafür allerdings keine Papiere mehr. Was kann ich tun?
Torsten Wobser, Redaktion, antwortet: Mopeds aus DDR-Produktion sind seit Langem sehr beliebt. Eine neue Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten, ist kein Problem, solange es sich um ein Fahrzeug mit Original-Rahmen handelt und das Typenschild vorhanden ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet dafür sogar einen Online-Service an.
Verfügt Ihr Fahrzeug nicht mehr über ein Original-Typenschild oder einen Original-Rahmen, kann die örtliche Zulassungsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO ausstellen.
Einzelbetriebserlaubnis bei der örtlichen Zulassungsbehörde
Weil die S 51 nach DDR-Recht bauartbedingt bis 60 km/h zugelassen war, gilt diese erlaubte Höchstgeschwindigkeit auch weiterhin. Dabei ist die Simson als Kleinkraftrad bis 50 cm3 eingestuft und benötigt lediglich ein kleines Versicherungskennzeichen. Neue „Westmodelle“ dürfen in dieser Fahrzeugklasse dagegen lediglich 45 km/h fahren.
Davon abgesehen ist die S 51 sehr leicht zu reparieren und es gibt nach wie vor günstige Ersatzteile.
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(Folge 25-2023)