Wochenblatt-Leserin Nicole D. fragt: Auf meinem Weg zur Arbeit überhole ich regelmäßig ein Fahrrad mit kleinem Nummernschild, das mit 45 km/h auf der Straße fährt. Muss damit nicht auf dem Radweg gefahren werden?
Torsten Wobser, Redaktion, antwortet: Klare Antwort: Nein. Bei dem von Ihnen beschriebenen „Fahrrad“ handelt es sich um ein sogenanntes S-Pedelec. Es sieht zwar wie ein Fahrrad aus, ist im verkehrsrechtlichen Sinne aber ein Kleinkraftrad. Deshalb müssen diese Fahrzeuge auf der Straße fahren, die Benutzung des Fahrradweges ist verboten.
Fahrerlaubnis erforderlich
S-Pedelecs haben einen Elektromotor zur Tretunterstützung. Diese schaltet sich bei 45 km/h automatisch ab. Ein Versicherungskennzeichen ist ebenso vorgeschrieben wie eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Das Fahren eines solchen schnellen E-Bikes erfordert sogar die Fahrerlaubnis der Klasse AM und ist an das Mindestalter von 16 Jahren gebunden.
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(Folge 52-2022)