LWK-Beitrag um 12 % gestiegen

Leserfrage: Ich habe meinen Bescheid zur Kammerumlage erhalten. Ich muss 40 € mehr bezahlen. Wer muss die Umlage zahlen? Wie errechnet sich die Umlage und warum ist sie so stark gestiegen?

Wochenblatt-Leser Werner K. fragt: Ich habe meinen Bescheid zur Kammerumlage erhalten. Ich muss 40 € mehr bezahlen, das sind bei mir 12 % mehr als im vergangenen Jahr. Wer muss die Umlage zahlen? Wie errechnet sich die Umlage und warum ist sie so stark gestiegen?

Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Die Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer NRW hat am 9. Dezember 2022 beschlossen, die Kammerumlage 2023 auf 9,5 ‰ zu erhöhen. Anfang September hat die Finanzverwaltung die Bescheide zur Kammerumlage für das laufende Rechnungsjahr (1.   Januar bis 31. Dezember) an die landwirtschaftlichen Betriebe verschickt. Die Umlage ist jedes Jahr am 15. Oktober fällig. Zahlen muss sie grundsätzlich derjenige, der auch die Grundsteuer zahlt. Ist ein Betrieb verpachtet, haften Eigen­tümer und Pächter wie Gesamtschuldner. Im Verhältnis zuein­ander ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, der Pächter zur Zahlung...