Wochenblatt-Leser Werner K. fragt: Ich habe meinen Bescheid zur Kammerumlage erhalten. Ich muss 40 € mehr bezahlen, das sind bei mir 12 % mehr als im vergangenen Jahr. Wer muss die Umlage zahlen? Wie errechnet sich die Umlage und warum ist sie so stark gestiegen?
Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Die Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer NRW hat am 9. Dezember 2022 beschlossen, die Kammerumlage 2023 auf 9,5 ‰ zu erhöhen. Anfang September hat die Finanzverwaltung die Bescheide zur Kammerumlage für das laufende Rechnungsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) an die landwirtschaftlichen Betriebe verschickt. Die Umlage ist jedes Jahr am 15. Oktober fällig. Zahlen muss sie grundsätzlich derjenige, der auch die Grundsteuer zahlt. Ist ein Betrieb verpachtet, haften Eigentümer und Pächter wie Gesamtschuldner. Im Verhältnis zueinander ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, der Pächter zur Zahlung der Umlage verpflichtet. Die Grundlage für die Erhebung der Kammerumlage ist das Gesetz über eine Umlage der Landwirtschaftskammer NRW (Umlagegesetz – UmlG) vom 17. Juli 1951. Mit der Umlage deckt die Kammer beispielsweise Kosten für die Betriebsberatungen.
Rückblick
Nach 1992 betrug die Kammerumlage 6,5 ‰ vom Einheitswert. Dies ist die Bemessungsgrundlage für die Umlage. Den Bescheid über den Einheitswert verschickt das Finanzamt. Der Bescheid wird einmalig verschickt und ist für die Folgejahre gültig.
Im September 2014 hat die Hauptversammlung dann beschlossen, die Kammerumlage in zwei Stufen anzuheben: 2014 auf 7,5 ‰ vom Einheitswert und 2015 auf 8 ‰. Zum Jahr 2020 wurden es 8,5 ‰. Nun steigt die Kammerumlage erneut, und zwar um 1 € von 8,50 € auf 9,50 € je 1000 € Einheitswert. Absolut sind 1 € nicht viel – die Beispiele zeigen, dass der Betrag auf dem Bescheid mit 9,5 ‰ ganz anders aussieht.
- Beispiel 1: Der Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebs beträgt 30.000 €, der Hebesatz beträgt 8,50 € je 1000 € Einheitswert.
Rechnung: 30.000 € : 1000 x 8,5 % = 255 €. Der jährliche Landwirtschaftskammerbeitrag beträgt 255 €.
Bei 9,5 € je 1000 € Einheitswert sind es 285 €, also 30 € bzw. rund 12 % mehr.
- Beispiel 2: Der Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebs beträgt 40.000 €.
8,5 % je Tausend von 40.000 € ergibt 340 € (40.000 € : 1000 x 8,5 % = 340 €). Der jährliche Landwirtschaftskammerbeitrag beträgt 340 €.
Bei 9,50 € je 1000 € Einheitswert sind es 380 €, also 40 € bzw. rund 12 % mehr.
Fazit: Die Beiträge steigen um bis zu 12 % bzw. um 30 oder 40 €.
Die Erhöhung der Umlage begründet die Landwirtschaftskammer auf Wochenblatt-Anfrage damit, um inflationsbedingte Kostensteigerungen und hohe Energie- und Strompreise abfedern zu können. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 rechnet die Landwirtschaftskammer im Jahr 2023 mit rund 2,5 Mio. € Mehreinzahlungen aus der Kammerumlage. Der Anteil der Kammerumlage an den Gesamteinnahmen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beträgt knapp 11 %.
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(Folge 40-2023)