Haben Sie auch schon Postkarten oder Briefumschläge in der Hand gehalten, auf denen im Feld für die Briefmarke stand „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ oder „Das Porto übernehmen wir für Sie“? Meist sind es Antwortschreiben von Unternehmen, Gewinnspiele, Umfragen oder Bestellkarten.
Was heißt: Falls Marke zur Hand?
Fragten Sie sich dann, ob Sie den Brief oder die Karte frankieren müssen? Das müssen Sie nämlich nicht. "'Falls Marke zur Hand`, bedeutet, wenn oder falls Sie eine Marke haben, dann dürfen Sie das Antwortschreiben frankieren - Sie müssen es aber nicht", teilt eine Mitarbeiterin der Deutschen Post mit. Genauso ist es bei "Bitte freimachen". Es ist eine Bitte des Empfängrs des Antwortschreibens, das Schreiben zu frankieren - es ist kein Muss für den Verbraucher.
Das Porto sparen
Sie sind also in solchen Fällen nicht verpflichtet, eine Briefmarke auf den Umschlag bzw. die Karte zu kleben. Sie dürfen diese ohne Frankieren zurücksenden. Das Porto zahlt der Empfänger der Antwort. Auch der Hinweis „Deutsche Post/Antwort“ auf dem Briefumschlag bzw. der Karte zeigt an, dass es sich um eine Werbeantwort, Antwortkarte oder eine Rückantwort handelt, für die der Empfänger das Porto bezahlt. Sie können sich also die 60 ct für die Briefmarke für die Karte bzw. die 80 ct für einen Brief getrost sparen.
Nicht ausreichend frankieren
Sie dürfen trotz der Hinweises eine Briefmarkte auf die Karte oder den Brief kleben. Dann "spart" der Empfänger das Porto, und muss es nicht an die Deutsche Post zahlen, weil Sie es ja schon übernommen haben. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie eine den Brief oder die Karte mit geringeren Werten frankieren, besipielsweise kleben Sie eine "60 ct-Briefmarke" statt einer "80 ct Briefmarke" aus einen Brief. Die Differenz zahlt der Empfänger.
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