Unkraut trotz Grabpflegevertrag

Leserfrage: Die Pflege einer Grabstätte ist über die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen geregelt. Trotz Beanstandungen werden Mängel nicht zufriedenstellend behoben. Muss ich das hinnehmen?

Wochenblatt-Leser Antonius W. fragt: Auf der Grabstätte von Verwandten wächst regelmäßig Wildkraut. Die Pflege durch eine Friedhofsgärtnerei hatte mein verstorbener Onkel über die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen geregelt. Trotz meiner Beanstandungen werden die Mängel nicht zufriedenstellend behoben. Muss ich das hinnehmen?

Brigitte Laarmann, Redaktion, antwortet: Grundsätzlich ist die Grabpflegegesellschaft der richtige Ansprechpartner bei Mängeln oder Beanstandungen zu einem dauergepflegten Grab mit einem Treuhandvertrag. Die Gesellschaft nimmt mit der Friedhofsgärtnerei Kontakt auf, um die Situation zu klären und Abhilfe zu schaffen. Der Gärtner hat gemäß Vertrag ein Recht auf Nachbesserung. Sollte nach mehrmaliger Mängelrüge mit Frist der Mangel nicht behoben sein, wird der Vertrag an eine andere Gärtnerei übertragen. Dies ist...