Waldstück verkauft – trotzdem Grundsteuer zahlen?

Leserfrage: Ich habe vor zehn Jahren 0,5 ha Forst verkauft und stelle nun fest, dass ich dafür noch immer Grundsteuer zahle. Hat der Notar einen Fehler gemacht? Kann ich Geld vom Finanzamt zurückfordern?

Wochenblatt-Leserin Ulrike T. fragt: Meines Wissens bedarf die Veräußerung von Grundstücken, die nicht größer als 2 ha sind, keiner Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz. Ich habe vor zehn Jahren 0,5 ha Forst verkauft und stelle nun fest, dass ich dafür noch immer Grundsteuer zahle. Hat der Notar einen Fehler gemacht? Kann ich Geld vom Finanzamt zurückfordern?

Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: In der Regel zeigt der Notar die Veräußerung bei der Finanzverwaltung an und daraufhin erfolgt auch grundsätzlich eine Zurechnung auf den neuen Eigentümer.

Wie in Ihrem Fall, dass Sie anstelle des Käufers den...