Wochenblatt-Leserin Ulrike T. fragt: Meines Wissens bedarf die Veräußerung von Grundstücken, die nicht größer als 2 ha sind, keiner Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz. Ich habe vor zehn Jahren 0,5 ha Forst verkauft und stelle nun fest, dass ich dafür noch immer Grundsteuer zahle. Hat der Notar einen Fehler gemacht? Kann ich Geld vom Finanzamt zurückfordern?
Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: In der Regel zeigt der Notar die Veräußerung bei der Finanzverwaltung an und daraufhin erfolgt auch grundsätzlich eine Zurechnung auf den neuen Eigentümer.
Wie in Ihrem Fall, dass Sie anstelle des Käufers den Grundsteuerbescheid und die Aufforderung zur Zahlung der Grundsteuer erhalten, ist es eigentlich nicht üblich. Es sei denn, es handelt sich um sehr kleine (wertlose) Grundstücke, sodass keine Wertfortschreibung des Einheitswertes stattfindet. Dann kann es passieren, dass Sie als früherer Eigentümer noch immer als Steuerpflichtiger gelten. Bei Fehlern haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Einheitswertbescheid, heute Grundsteuerbescheid, einzulegen. Die Frist hierzu beträgt allerdings vier Wochen nach Zustellung des Bescheids.
Beim Finanzamt Änderung anzeigen
Wenn Sie diese Frist versäumt haben, aber jetzt im Jahr 2024 dem Finanzamt anzeigen, dass Sie nicht mehr Eigentümer sind, kann das Finanzamt die Bescheide bis 2020 prüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Hinweis: Die Zahlungen müssten auch die Kammerumlage betreffen. Hier sollten Sie auch noch einmal prüfen, ob Sie zu viel gezahlt haben.
Eine andere Ursache, warum Sie noch immer die Grundsteuer für ein vor zehn Jahren verkauftes Grundstück zahlen müssen, ist, weil es sich möglicherweise um ein Flurbereinigungsverfahren handelt und die Finanzverwaltung keine Kenntnis von der Flächenveränderung erhalten hat. Hierfür müssten Sie Ausgleichszahlungen erhalten haben. Ob es sich in Ihrem Fall um ein Flurbereinigungsverfahren handelt, können wir anhand Ihrer Informationen nicht beurteilen. Zuständig für diese Frage ist Ihre Bezirksregierung.
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(Folge 12-2024)