Wochenblatt-Leserin Gaby S. fragt: Mein Neffe hilft regelmäßig unentgeltlich auf dem Hof. Jetzt will er den Traktorführerschein machen, damit er selbstständig zum Ackern fahren und Transporte übernehmen kann. Ich möchte mich an den Kosten des Führerscheins beteiligen. Kann ich die Aufwendungen als Betriebsausgabe absetzen?
Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Ja, das ist der Fall. Auch wenn es sich bei einem Führerschein im Allgemeinen um Ausgaben der Lebensführung handelt, die steuerlich nicht geltend gemacht werden können. Darauf weist das Portal landdata hin.
Es kommt darauf an, dass nicht der Neffe, sondern der Betrieb davon profitiert, dass er einen T-Führerschein hat, und damit im Betrieb unterstützt. Entscheidend ist, dass das Familienmitglied regelmäßig unentgeltlich mitarbeitet.
Als betriebliche Ausgaben absetzbar
Die Kosten, die für den T-Führerschein entstehen, müssen dem Betrieb in Rechnung gestellt werden. Diese sind als betriebliche Ausgaben steuerlich absetzbar.
Achtung: Mit dem T-Führerschein darf der Inhaber auch beispielsweise Roller fahren. Das ist in der Regel eine private Nutzung. Vielleicht fragt das Finanzamt an dieser Stelle nach. Diese Antwort ersetzt keine steuerrechtliche Beratung.
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(Folge 42-2023)