Kleine PV-Anlage: Nullsteuersatz auch bei Leasing?

Leserfrage: Gilt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer für kleine Photovoltaikanlagen auch für die Anmietung von Anlagen und bei Leasing- und Mietkaufverträgen?

Wochenblatt-Leser Andreas R. fragt: Gilt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer für kleine Photovoltaikanlagen auch für die Anmietung von Anlagen und bei Leasing- und Mietkaufverträgen?

Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Seit diesem Jahr gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Konkret bezieht sich der Nullsteuersatz auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister.

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