Meine ganz klare Antwort lautet „Nein“. Denn was ist der Vorteil eines solchen Auslandskontos?
Illegale – krass gesprochen kriminelle – Absichten haben Sie sicher nicht, sonst würden Sie nicht so offen fragen. Und selbst wenn andere dieses Bestreben hätten, würde das Auslandskonto mit Negativzins keinen Sinn ergeben. Denn aufgrund des Informationsaustauschs zwischen den Staaten wird Ihr Auslandsguthaben dem deutschen Staat ohnehin bekannt. Und da Sie keinen Zinsertrag erwirtschaften, fällt auch keine Steuer auf Kapitalerträge an.
Es bleibt die Überlegung, dass Sie mit dem Auslandskonto für den Fall eines Crashs, einer Vermögenssteuer oder einmaligen Vermögensabgabe „ungeschoren“ davon kämen. Viele der aktuell marktschreierisch auftretenden Crashpropheten erwecken den Anschein, dass Sie mit einer Verlagerung von Vermögen ins Ausland solchen Abgaben entgehen könnten. Jedoch ist dies nicht der Fall, da Sie als Steuerinländer auch mit Auslandseinkünften bzw. Auslandsvermögen bei Steuern und etwaigen Vermögensabgaben stets solidarisch mit dabei sind.
Hier finden Sie Analysen, Einschätzungen und Tipps wie Sie Ihre Finanzen auch in Zeiten von Null- und Negativzinsen fest im Griff behalten.
Einzige legale Möglichkeit ist und bleibt die Auswanderung. Das steht jedem völlig frei und nach der Auswanderung unterliegt man keinerlei deutschen Steuern oder Abgaben mehr. Wem das attraktiv erscheint, dem sage ich schon heute ein herzliches Lebewohl – verbunden mit der Bitte, auch nicht wieder zurückzukommen, wenn sich z. B. der Gesundheitszustand verschlechtert und die medizinische Versorgung im Steuerparadies doch nicht so toll ist wie hierzulande.
Kurzum: Ich bleibe und mein Vermögen bleibt auch …
(Folge 42-2020)