Absicherung

Erst „Ja“, dann Trennungsjahr

Ina und Paul waren mal glücklich verheiratet. Doch nun wollen sie sich scheiden lassen. Plötzlich möchte Paul das Trennungsjahr auf einen frühen Zeitpunkt terminieren. Soll Ina zustimmen?

Ina und Paul (Namen geändert) waren neun Jahre verheiratet und haben zwei Kinder, acht und sieben Jahre alt. Ina war nach ihrem Psychologie-Studium in der Ausbildung zur Therapeutin. Sie verdiente weniger als 300 € monatlich. Paul ist in der IT-Brache angestellt. Die jungen Eltern lebten sich auseinander. Sie wollten die Scheidung. Die Kinder sollten bei der Mutter bleiben. So begann ihr Trennungsjahr.

Ein Jahr getrennt

Das Gesetz sieht vor, dass Ehepaare mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor sie sich scheiden lassen können. Eheleute sollen sich nicht nach einem Streit im ­Affekt trennen, sondern ihre Entscheidung bewusst treffen. Ihre Ehe muss als gescheitert gelten. Im Volksmund heißt das: Tisch und Bett voneinander trennen.

Vater muss Unterhalt zahlen

Der Ehepartner, bei dem die gemeinsamen Kinder überwiegend wohnen, hat Anspruch auf Kindesunterhalt. Ina und Paul entschieden sich für das „Residenzmodell“. Es sieht vor, dass die Kinder bei dem einen Elternteil leben und der andere im Gegenzug einen Barunterhalt zahlt. Richter gehen davon aus, dass derjenige, der Unterhalt zahlt, sich an etwa fünf Tagen im Monat um die Kinder kümmert. Dabei muss er auch die anfallenden Ausgaben für Essen, Wohnen und alles Weitere tätigen.

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Unterhalt laut „Düsseldorfer Tabelle“ monatlich mindestens 426 € für ein sechs- bis elfjähriges Kind. Der jeweilige Kindergeldanteil (hälftig bei Minderjährigen) ist bereits abgezogen. Demnach stehen Ina für ihre Kinder mindestens 852 € zu. Verdient Paul mehr als 2100 € ­(netto), steigt der Betrag. Maßgeblich ist sein...


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