Kabinettsbeschluss

Bundesregierung verabschiedet Gesetz zur Haltungskennzeichnung

Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetz zur Einführung einer staatlichen Tierhaltungskennzeichnung zugestimmt. Das Vorhaben steht in Kritik von allen Seiten.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hat heute das "Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden" – kurz Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – durchs Bundeskabinett gebracht. Die erste Lesung im Bundestag soll noch in diesem Jahr folgen.

Nach Planung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) soll damit ab Sommer 2023 verpflichtend auf inländischem Schweinefleisch die Haltungsform gekennzeichnet werden. Ausländische Produzenten können sich dem Kennzeichnungssystem freiwillig anschließen.

Es bleibt damit bei den bereits vorgestellten fünf Haltungsformen:

  1. Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
  2. Stall + Platz: Den Schweinen steht mindestens 20 % mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten sind durch verschiedene Maßnahmen strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
  3. Frischluftstall: Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies wird erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen ist, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen können. Zudem steht ihnen mindestens 46 % mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  4. Auslauf/Freiland: Den Schweinen steht ganztägig, mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Zudem steht ihnen mindestens 86 % mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  5. Bio: Die Lebensmittel wurden nach den Anforderungen der EU-Ökoverordnung (EU) 2018/848 erzeugt. Das bedeutet für die Tiere eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber den anderen Haltungsformen.

Die Kennzeichnung soll zunächst nur für verpacktes und frisches Schweinefleisch im Lebensmitteleinzelhandel (LEH), in Metzgereien und im Fachhandel sowie im online Handel gelten. Eine Übertragung auf die Gastronomie und auch auf weitere Tierarten wie Rinder und Geflügel kündigt die Ampel-Koalition erst in einem zweiten Schritt an.

Özdemir verteidigt vorläufigen Fokus auf Mastschweine

Özdemir verteidigte den vorläufigen Fokus auf Mastschweine im Gesetzentwurf als notwendigen Schritt zum Start der Haltungskennzeichnung. Andere Bereiche wie die Sauenhaltung, die Verarbeitungsstufe oder die Gastronomie könnten zu Beginn noch nicht inkludiert werden, da zuvor die Notifizierung der Maßnahmen aus Brüssel erfolgen...