Wildschäden melden

Wildschäden: Diese Frist sollten Sie kennen

Oft melden Landwirte ihre Wildschäden nicht fristgerecht. Jagdexperte Jürgen Reh erklärt, wann Landwirte besonders gut aufpassen müssen, damit ein Ersatzanspruch nicht verfristet.

Schäden an Feldfrüchten durch Wildschweine sind ersatzpflichtige Wildschäden. Dafür haften müssen entweder die Jagdgenossenschaft oder der Jagdpächter, soweit dieser den Wildschadensersatz vertraglich übernommen hat. Leider machen viele Landwirte bei der Anmeldung in der Praxis Fehler und melden nicht fristgerecht oder melden weitere Schäden nicht nach. Darauf weist Jürgen Reh, Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden...