Straßenbaubeiträge

Wer zahlt für die Wirtschaftswege?

NRW schafft die Straßenbaubeiträgen ab und übernimmt die Kosten selbst – für Anlieger im Innenbereich. Aber wer trägt die Kosten des dringend nötigen Ausbaus der Wirtschaftswege?

Das Land NRW schafft zum 1. Januar 2024 die Straßenbaubeiträge ab: Das hört sich gut an. Und das ist es auch, allerdings nur für Bürger im Innenbereich. Obendrein sind die bereits seit Jahren entlastet. Denn ihnen wurden die Beiträge bereits seit 2020 komplett erlassen, zumindest für Straßenbaumaßnahmen seit dem 1. Januar 2018. Stattdessen übernimmt seitdem eine Landesförderung die Kosten.

Anlieger und Landwirte im Außen­bereich gucken damals wie heute in die Röhre. Denn der Außenbereich bleibt bislang ausgenommen und soll das nach jetzigem Stand auch bleiben: Schon die Förderung und jetzt auch der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), das regelt, welche Abgaben die Kommunen von Bürgern fordern dürfen, beziehen sich ausschließlich auf „dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen, Wege und Plätze“. Demnach dürfen die Kommunen für die Erneuerung oder Verbesserung von öffentlichen Straßen keine Beiträge mehr erheben. Das Land NRW erstattet den Gemeinden die Beiträge, die sie vom Bürger nicht mehr einnehmen können.

Die meisten der Wirtschaftswege sind aber gerade nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, auch, wenn sie von der Gemeinde bereitgestellt werden und die Kommunen somit für deren Unterhaltung zuständig sind. Sie sind also von dem Erhebungsverbot ausgeschlossen, sodass die Kommunen laut derzeitigem Gesetzesentwurf auch weiterhin keine Erstattung der Kosten vom Land zu erwarten haben.

Anliegerbeiträge möglich?

Dabei ist seit einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW (Az.: II A 1475/75) im Jahre 1977 klar, dass Kommunen für Wirtschaftswege Ausbaubeiträge nach dem KAG verlangen dürfen. Daher plädiert auch der Städte- und Gemeindebund seit Langem dafür, dass die Kommunen die Wirtschaftswege in ihre KAG-Satzungen einbeziehen oder eigene Satzungen für den Außenbereich verfassen, sodass sie für die Wirtschaftswege von den Anliegern Beiträge nach dem KAG verlangen könnten.

Tatsächlich getan haben das bisher aber wenn dann wohl nur wenige Kommunen. „In der Regel finanzieren die Kommunen die Instandhaltung der Wirtschaftsweg über den allgemeinen Haushalt“, schätzt Cora Ehlert vom Städte- und Gemeindebund NRW. „Und auch die meisten der Kommunen, die KAG-Beiträge für ihre Wirtschaftswege erheben könnten, weil sie die Wege in die Satzung aufgenommen haben, haben sie bisher nicht eingetrieben“, vermutet Ehlert weiter.

Kein Geld für Ausbau

So ergeht es auch der Stadt Coesfeld. Dort wurden die Wirtschaftswege vor rund 20 Jahren in die KAG-Satzung aufgenommen. Die Stadt hielt die Wege aber lange Jahre nur so weit instand, dass sie die Unterhaltungsmaßnahmen über den allgemeinen Haushalt abrechnen konnte (siehe Kasten). Sprich: Auf marode Wege kamen einfach neue Decken. Als das aber nicht mehr reichte, legte die Stadt 2021 separate Anliegerbeiträge für Wirtschaftswege fest, die niedriger waren, als die, die im Innenbereich zwar offiziell galten, aber von der Landesförderung statt von den Anliegern übernommen wurden.

Aber auch, wenn es seitdem ein recht...