Wie werden Wärmepumpe, Holzheizung und Co. ab 2024 gefördert?

Welche Förderung kommt für neue Heizungen?

Seit September ist zwar klar, welche Heizungen wann ausgetauscht werden müssen, aber nur ganz grob, welche Förderung es ab 1.1.24 dafür gibt. Jetzt hat der Bundestag die Förderdetails abgesegnet.

Trotz Haushaltssperre hat der Haushaltsausschuss des Bundestages am 17. November die Richtlinie zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ beschlossen. Sie soll alle Details klären, nachdem seit September nur grob klar war, wie der Austausch einer alten gegen eine neue, mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung künftig gefördert werden soll. Die Richtlinie gibt zwar die Regeln schon ab nächstem Monat vor, ist aber bisher weder veröffentlicht, noch in Kraft. Das geschieht frühestens, wenn der Bundes­haushalts beschlossen ist.

Die Tabelle unten zeigt die Fördersätze, die die Richtlinie für die verschiedenen Maßnahmen vorsieht:

  • Für Erneuerbare-Energien-Heizungen gibt es einen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Einen „Klimageschwindigkeits-­Bonus“ von maximal 25 % erhält, wer in einer selbst genutzten Wohnung eine intakte Öl-, Kohle- oder Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung gegen eine neue Heizung austauscht. Für vermietete Wohnungen gibt es den Zuschuss nur so lange, bis das dafür vorgesehene Sonderbudget von 2 Mrd. € aus­geschöpft ist. Der Bonus beträgt 2024: 25 %, 2025 und 2026: 20 %, 2027 und 2028: 15 % und schmilzt danach auf null ab 2037 ab.
  • Der bestehende Bonus von 5 % für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen bleibt erhalten.
  • Für Biomasseheizungen mit Staubemissionen von max. 2,5 mg/m³ wird zusätzlich ein Zuschlag von pauschal 2.500 € gewährt.
  • Biomasseheizungen müssen nur noch dann mit einer Wärmepumpe, mit Solarthermie oder elektrischer Warmwasserbereitung mit PV kombiniert werden, wenn der Klimageschwindigkeits-Bonus genutzt werden soll.

Einkommensbonus für Landwirte?

  • Liegt die Summe der zu versteuernden Jahreseinkommen aller Mitglieder eines Haushaltes unter 40.000 €, gibt es beim Einbau der Heizung in eine selbst genutzte Wohnung einen zusätzlichen Bonus von 30 %. Davon werden jedoch die...