Pro Verein werden bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4000 € oder 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
Neu: Pro Verein fördert das BMEL insgesamt vier Drohnen in den Förderperioden 2021 bis 2023. Mit einer Begründung können Vereine 2023 den Zuschuss für weitere zwei Drohnen beantragen.
Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine „Home-Return“-Funktion besitzen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung beantragen können
- eingetragene Kreisjagdvereine/Kreisjägerschaften,
- Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins,
- andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd gehören.
Alle Informationen zum Antragsverfahren sind im Internet abrufbar. Anträge auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn können bis zum 30. Juni 2023 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Eine Eingangsbestätigung wird anschließend automatisch erstellt.
Unterlagen und Anforderungen
Anträge auf Auszahlung der Fördersumme müssen der BLE unterschrieben bis zum 1. September 2023 vorliegen. Neben dem Auszahlungsantrag sind folgende Unterlagen einzureichen: Eingangsbestätigung, Nachweis des Erwerbs der Drohne und die Erfüllung der technischen Mindestanforderungen.
Bei Fragen ist die BLE wie folgt erreichbar: Tel. (02 28) 68 45-31 67, per E-Mail: rehkitzrettung_2023@ble.de.
www.ble.de/rehkitzrettung
[Link auf https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html]Lesen Sie mehr: