Schlepperverdeck fiel bei Transport ab

Leserfrage: Wer muss den Schaden am Traktor tragen, der während des Transports zur Werkstatt entsteht?

Wochenblatt-Leser Richard N. in H. fragt: Einer meiner Schlepper hatte einen Motorschaden. Zwecks Reparatur holte der Landmaschinenmechaniker den Trecker mit dem Tieflader ab. Auf der Fahrt zur Werkstatt Fahrt löste sich die obere Verdeckschale. Die Werkstatt weigert sich, für den Schaden aufzukommen, weil der Schlepper schon alt sei und das Verdeck beim Transport angeblich von allein abfiel.

Rechtsanwalt Stefan Schomakers, WLV, nimmt Stellung: Rechtlich liegt ein Werkvertrag vor. Die „Hauptleistungspflicht“ war die Reparatur des Motorschadens. Als vertragliche „Nebenleistungspflicht“ gehörte offenbar auch der Transport...