Höfeordnung (HöfeO)

Raus aus der Höfe0 – Hofvermerk löschen lassen?

Um einen Hof im Sinne der Höfeordnung auf mehrere Geschwister zu übertragen, muss der Hofvermerk gelöscht werden. Das geht ganz einfach. Doch die Löschung will gut überlegt sein.

Ob ein Hof in der HöfeO ist, verrät der Hofvermerk im Grundbuch. Um den Hof auf mehrere Geschwister zu übertragen, muss der Vermerk gelöscht werden. Den Antrag stellt der Eigentümer beim Landwirtschaftsgericht (LwG). Diesen kann er selbst schreiben. Lediglich die Unterschrift muss notariell beglaubigt werden. Das LwG prüft den Antrag. Dann löscht das Grundbuchamt den Vermerk. Billig ist das nicht. Bei einem 20-ha-Betrieb können es mehr als 1000 € sein. „Das Ganze hat weitreichende...