Muss Schriftführer Unterlagen herausgeben?

Leserfrage: Muss der vorige Schriftführer mir als neuem Schriftführer einer Jagdgenossenschaft die Unterlagen geben?

Luise T. in D. ist seit Anfang des Jahres Kassen­führerin einer Jagdgenossenschaft. Nun muss sie die vergangenen Jahre aufarbeiten. Originale wie Niederschriften zu den Versammlungen der vergangenen Jahre fehlen, ebenso wie Schrei­ben an die Grundeigentümer zur Zuord­nung zwecks Jagd­pacht­zahlung. Ist der scheidende Schriftführer dazu ­­ver­pflichtet, die Unterlagen herauszu­geben?

Rechtsanwalt Jürgen Reh, VJE, weiß Rat: Jagdgenossenschaftsunterlagen sind kein Privateigentum,...