Bei jedem Schritt des Netzausbaus können Betroffene und Behörden Hinweise und Stellungnahmen abgeben – sowohl im Rahmen der Bundesfachplanung bzw. Raumverträglichkeitsprüfung als auch im anschließenden Planfeststellungsverfahren. Alle Einwände werden geprüft und bewertet. Da die Übetragungsnetzprojekte von zentraler nationaler Bedeutung sind, ist eine grundsätzliche Ablehnung nicht möglich.
Landwirte und Flächeneigentümer sollten sich rechtzeitig informieren, ob der Netzausbau ihre Flächen betrifft. Ihre Einwände sollten sie durch Fotos, Skizzen oder Screenshots untermauern, die die Probleme für Haus und Hof verdeutlichen. Im Internet gibt es sehr detaillierte Informationen der Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber. Dort kann man sich über den gesamten Verlauf und die eingereichten Unterlagen informieren. Auch der Übertragungsnetzbetreiber Amprion sucht durch Infoveranstaltungen frühzeitig den Dialog mit Betroffenen. Entsprechende Infos finden Sie hier:
Die wichtigsten Links
Die Internetseite der Bundesnetzagentur zeigt sämtliche Vorhaben mit ihrem aktuellen Status und alle Unterlagen, die dem Antrag zugrundeliegen.
Übersicht der Vorhaben
Die einzelnen Trassen werden unter folgenden Internetadressen detailliert beschrieben. In der Mediathek finden sich Broschüren, Faktenblätter, Antragsunterlagen und Karten der Ausbaugebiete. Betroffene sollten den Newsletter zum jeweiligen Projekt abonnieren, um keine neuen Informationen und Termine zu verpassen.
A Nord
Korridor B
Rhein-Main-Link
Windader West
Wie läuft das Verfahren?
Da ein hohes öffentliches Interesse daran besteht, dass Klimaschutz schnell umgesetzt wird, laufen die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt ab.
Mit dem Bundesbedarfsplangesetz hat der Gesetzgeber Fakten geschaffen, wo neue Trassen gebaut werden sollen. Dadurch muss der Bedarf nicht mehr für jede einzelne Leitung begründet werden. Durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ist der Rechtsschutz stark eingeschränkt. Klagen gehen direkt an das Bundesverwaltungsgericht, Revision ist nicht möglich. Bei bundeslandübergreifenden Projekten gehören folgende Schritte zum Verfahren:
Im Netzentwicklungsplan haben die vier Übertragungsnetzbetreiber festgelegt, wie das Stromnetz gestaltet werden muss, damit Erzeugung und Bedarf von Strom in Deutschland regional ausgeglichen sind. Im Bundesbedarfsplangesetz wird daraus das notwendige Trassennetz entwickelt samt den jeweiligen Start- und Zielpunkten des Stroms.
In der Bundesfachplanung erstellen die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber eine konkrete Planung für den Leitungskorridor. Im Planfestellungverfahren wird der konkrete Leitungsverlauf festgelegt. Der Planfeststellungsbeschluss entspricht einer Baugenehmigung. Danach kann der Betreiber des Übertragungsnetzes mit dem Bau beginnen.
Höchstspannung: Ist das für Anwohner und Bodenleben gefährlich?
Von Stromleitungen gehen elektrische und magnetische Felder aus, ebenso Wärme. Das elektrische Feld entlang der Leitung wird durch den Aufbau des Erdkabels abgeschirmt. Der Kupferkern ist von Isolationsschichten umgeben, die wiederum durch eine metallische Außenhülle geschützt sind.
Beim Magnetfeld beträgt der gesetzlich festgelegte Höchstwert 500 Mikrotesla. Der wird nach Aussagen von Amprion selbst direkt über der Trasse nicht erreicht. Er baut sich innerhalb weniger Meter ab und liegt dann beim Normalwert von etwa 50 Mikrotesla.
Ein Flüssigbodenmantel rund um das Kabelschutzrohr soll einen gleichmäßigen Wärmeabfluss gewährleisten. Aufgrund der geringen Stromverluste der HGÜ-Kabel steigt die Bodentemperatur nur geringfügig an, wie eine einjährige Untersuchung an der bereits fertiggestellten Alegro-Trasse ergeben hat. Die Bodentemperatur in der Trasse variierte im Mittel zwischen 0,61 °C (in 20 cm Tiefe), und 1,69 °C (120 cm). Diese leichte Erhöhung hat die Regenwürmer, speziell die Jungtiere, in den Böden des Trassenbereichs gefördert.
Trocknen die Böden durch die entstehende Wärme aus? Nach Messungen der Amprion betrugen die Differenzen im Bodenwasserhaushalt zwischen Trasse und jeweiliger Kontrolle in 20 cm Tiefe absolut –1,0 Gewichtsprozent (Gew.-%) in der Krume und –1,02 Gew.-% im Bereich der Hauptwurzelzone in 60 cm Tiefe. Im Unterboden in 120 cm Tiefe waren die Bodenwassergehalte in der Trasse im Mittel um 2,45 Gew.-% niedriger.
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