Vereinbarungen zur Großen Koalition

Viel vorgenommen

Küstenschutz, Küken, Netzausbau und Tierwohllabel: Die Arbeitsgruppe "Ernährung und Landwirtschaft" hat sich in den Koalitionsverhandlungen auf einen breiten Handlungskatalog verständigt.

CDU, CSU und SPD halten an ihrem Ziel fest, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) weiterzuentwickeln. Die Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft hat sich in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, die GAK „bei finanzieller Stärkung“ um den Bereich ländliche Entwicklung zu ergänzen. In Aussicht gestellt wird ein Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“. Zur finanziellen Ausstattung ist ein Volumen von 250 Mio Euro im Jahr im Gespräch.

Die Arbeitsgruppe "Ernährung und Landwirtschaft" hat sich in den Koalitionsverhandlungen überdies auf die folgenden Punkte verständigt:

Tierhaltung

Für das bereits in den Sondierungsverhandlungen vereinbarte staatliche Tierwohllabel auf freiwilliger Basis sollen bis Mitte der Legislaturperiode die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden. Verstärkt werden soll die Investitionsförderung für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung. Angekündigt wird ein Verzicht auf nicht-kurative Eingriffe.

Stalleinbrüche sollen künftig als Straftatbestand effektiv geahndet werden.

Ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren – „Stall-TÜV“ – soll für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme eingeführt werden.

Das Töten der männlichen Eintagsküken bei Legehennen soll in zwei Jahren beendet sein.

Zur Ferkelkastration sollen – neben den bereits bestehenden Alternativen – weitere tierschutz- und praxisgerechte Möglichkeiten rechtlich ermöglicht werden.

Ackerbau

Die bereits angekündigte Ackerbaustrategie will man ebenfalls bis Mitte der Legislaturperiode vorlegen. Insbesondere über die Erforschung von alternativen Verfahren soll der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln wirksam reduziert werden.

Der Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel soll so schnell wie möglich beendet werden.

Das 20-Prozent-Ziel für den Ökolandbau wollen CDU, CSU und SPD bis 2030 erreichen. Als Grundlage für eine gegebenenfalls erforderliche Regulierung der neuen molekularbiobiologischen Züchtungsmethoden will man das Vorsorgeprinzip heranziehen und Wahlfreiheit gewährleisten.

Bis 2030 soll der Flächenverbrauch auf 30 ha pro Tag halbiert werden.

In der Frage der vom Netzausbau betroffenen Grundeigentümer soll die Möglichkeit geprüft werden, ob sie durch wiederkehrende Zahlungen an der Wertschöpfung des Netzausbaus beteiligt werden können.

Die Länder soll der Bund bei der Novellierung bodenrechtlicher Vorgaben unterstützen. Ziel sei eine ausgewogene Agrarstruktur und „die Abwehr von außerlandwirtschaftlichen Investoren“. Junglandwirte und Existenzgründer sollen bei der Vergabe der verbliebenen, ehemals volkseigenen Flächen besonders berücksichtigt werden.

Verbraucher

Die Transparenz im Lebensmittelhandel und die Information für Verbraucher soll verbessert werden, unter anderem durch eine „verständliche und vergleichbare Lebensmittelkennzeichnung“. Das Nährwertkennzeichnungssystem für verarbeitete und verpackte Lebensmittel will man weiterentwickeln und erwägt dabei auch eine Visualisierung durch eine farbliche Ausgestaltung.

Union und SPD wollen außerdem ernst machen mit einer nationalen Reduktionsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Lebensmitteln. Noch in diesem Jahr will man ein Konzept beschließen. Dieses soll mit „wissenschaftlich erarbeiteten, verbindlichen Zielmarken“ und einem konkreten Zeitplan versehen werden.

Einig geworden ist sich die Arbeitsgruppe darin, eine rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten, nicht unerheblichen Verstößen entsprechend § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch anzustreben. Mittelfristiges Ziel sei ein einheitlicher Bußgeldkatalog. Für die Aufnahme eines gastronomischen Betriebes will man einen Sachkundenachweis als Mindestvoraussetzung einführen.

Die bestehenden Herkunftskennzeichen und das Regionalfenster sollen evaluiert und weiterentwickelt werden. Geprüft werden soll, die Herkunftskennzeichnung auf alle verarbeiteten tierischen Produkte auszudehnen. Zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung will man für vermeidbare Lebensmittelabfälle in der Lebensmittelwirtschaft mit den Beteiligten Zielmarken vereinbaren.