Den Betrieb umstellen

Mit Bio-Verband oder ohne?

Wer auf Bio umstellt, für den gilt die EU-Bio-Verordnung. Einem Anbauverband muss sich niemand anschließen. Je nach Ausrichtung des Betriebs und persönlichen Vorstellungen lohnt sich das aber.

Die EU-Bio-Verordnung beschreibt die Mindestvorgaben für eine biologische Erzeugung. Jeder Verband kann in seinen Richtlinien zusätzlich weitergehende Anforderungen formulieren. Insgesamt agieren zehn Anbauverbände in Deutschland. In Sachen Bioschweine sind in Nordrhein-Westfalen vorrangig Bioland und Naturland aktiv. Aber auch bei Demeter und Biokreis sind Schweinehalter unter den Mitgliedern.

Wichtigste Unterschiede

Die Platzvorgaben für Stall- und Auslauffläche sind bei EU-Bio und Verbänden deckungsgleich. Allerdings dürfen Verbandsbetriebe bei gleicher Flächenausstattung weniger Tiere halten, beispielsweise maximal 10 Mastschweine/ha. Zugrunde liegt ein möglicher Nährstoffanfall von 112 kg N/ha und Jahr. Die EU-Bio-Verordnung ermöglicht hingegen ein Äquivalent von 170 kg N. Auch den Zukauf von Düngemitteln schränken die Anbauverbände stärker ein.

Regionale Futtermittel

Ähnlich sieht es beim Futter aus: Laut EU-Bio-Verordnung müssen 30 % der Futtermittel aus der Region kommen. Die Verbände fordern mindestens 50 % eigene Futtererzeugung. Dabei nicht zu vergessen: Verbandstiere bekommen auch Verbandsfutter. Das ist häufig etwas teurer als EU-Ware. Unterschiede...


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