Haltungsform melden: Aber an welche Behörde?

Bis zum 1. August müssen alle Betriebe mit Mastschweinen ihre Haltungsform(en) bei der zuständigen Behörde anzeigen. Das Problem: In vielen Regionen ist noch völlig offen, welche Behörde das ist.

Bis zum 1. August 2024 müssen alle Betriebe mit Mastschweinen ihre Haltungsform(en) bei der zuständigen Behörde anzeigen. So sieht es das seit August 2023 geltende Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vor. Das Problem: In vielen Regionen Deutschlands wird noch gerätselt, welche Behörde das ist. Das zeigte eine Abfrage am Rande der BRS-Fachtagung in Leipzig. In Niedersachsen könnte es das Landesamt LAVES sein, in Schleswig-Holstein soll gegebenenfalls eine Meldung ans Landwirtschaftsministerium erfolgen. Sicher ist das aber bislang nicht. Auch die Behörden in anderen Bundesländern halten sich bedeckt: Landwirte aus NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern oder Baden-Württemberg tappen weiterhin im Dunkeln. „Wenn ich bis zum Stichtag keine Infos...