Kaufvertrag prüfen

Pferdefreunde getäuscht

Bundesgerichtshof erklärt Kaufvertrag für unwirksam: Entgegen dem Maklerexposé durften auf dem Grundstück keine Pferdeboxen errichtet werden. Ein Makler darf wesentliche Eigenschaften nicht verschweigen.

Ein Ehepaar kaufte für 75  000 € ein Hausgrundstück. Im Verkaufsexposé des Maklers hieß es: „Es besteht die Erlaubnis, zwei bis drei Pferdeboxen … zu errichten. Daneben gibt es eine angrenzende Weide, die gepachtet werden kann.“ Das war für die Pferdehalter das wesentliche Motiv, das Grundstück zu erwerben. Im Kaufvertrag stand über Pferdeboxen nichts. Er sah, wie üblich, einen Haftungsausschluss für Mängel vor und enthielt diese zusätzliche Klausel: „Die Zulässigkeit einer weiteren Bebauung oder bestimmten Verwendung gehört nicht zur vereinbarten Beschaffenheit des Grundbesitzes.“

Rücktritt vom Kaufvertrag

Als der Kauf bereits notariell besiegelt war, erfuhren die Käufer von der Baubehörde, dass sie auf dem Grundstück keine Pferdeboxen...