Entscheidungen des Bundesfinanzhofs

Preisgeld: Ohne Umsatzsteuer

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Preisgelder für die erfolgreiche Teilnahme an ­einem Turnier keine steuerbare Leistung sind.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Preisgelder für die erfolgreiche Teilnahme an ­einem Turnier keine steuerbare Leistung sind und damit nicht der Umsatzsteuer unterliegen (Az.: XI R 25/18).

Die Begründung: Preisgelder sind nicht ­garantiert, sondern werden nur erfolgsabhängig gezahlt. „Das Urteil bestätigt einmal mehr, dass Pferdeeigentümer keine Umsatzsteuer auf die von ihren ­Pferden gewonnenen Preisgelder zahlen müssen“, sagt Rainer Reisloh, Geschäftsführer des Bereichs Personal und Finanzen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Der Europäische Gerichtshof hatte dies bereits 2016 so entschieden.

Die Empfehlung: Pferdeeigentümer sollten nun zusammen mit ihren Steuerberatern auch eine rückwirkende Erstattung bereits entrichteter Umsatzsteuer auf Preisgelder in vergangenen Jahren prüfen.

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