Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
Preisgeld: Ohne Umsatzsteuer
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Preisgelder für die erfolgreiche Teilnahme an einem Turnier keine steuerbare Leistung sind.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Preisgelder für die erfolgreiche Teilnahme an einem Turnier keine steuerbare Leistung sind und damit nicht der Umsatzsteuer unterliegen (Az.: XI R 25/18).
Die Begründung: Preisgelder sind nicht garantiert, sondern werden nur erfolgsabhängig gezahlt. „Das Urteil bestätigt einmal mehr, dass Pferdeeigentümer keine Umsatzsteuer auf die von ihren Pferden gewonnenen Preisgelder zahlen müssen“, sagt Rainer Reisloh, Geschäftsführer des Bereichs Personal und Finanzen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Der Europäische Gerichtshof hatte dies bereits 2016 so entschieden.
Die Empfehlung: Pferdeeigentümer sollten nun zusammen mit ihren Steuerberatern auch eine rückwirkende Erstattung bereits entrichteter Umsatzsteuer auf Preisgelder in vergangenen Jahren prüfen.
Weitere Artikel: