Pauschalierung: Klage gegen Deutschland

Ungemach für Landwirte: ­Brüssel will die deutsche Umsatz­steuerpauschalierung verbieten. Berlin ist gelassen.

Die Europäische Kommission hat wegen nach ihrer Ansicht inkorrekter Anwendung der EU-Mehrwertsteuerregelung für Landwirte jetzt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Deutschland eingereicht. Wie ein Sprecher des Luxemburger Gerichts gegenüber Agra-Europe am vergangenen Freitag bestätigte, wurde die betreffende Klageschrift am 4. Februar dem EuGH vorgelegt. Damit ist Brüssel seiner Ankündigung vom Juli vergangenen Jahres – im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens die Bundesrepublik zu verklagen – nachgekommen.

Vorwurf: Unzulässige Anwendung

Konkret wirft die Kommission Deutschland vor, die Pauschalregelung für Landwirte in unzulässiger Weise auch Eigentümern großer landwirtschaftlicher Betriebe zu ermöglichen. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten zwar, eine pauschale Vorsteuerregelung für landwirtschaftliche Betriebe anzuwenden. Diese Ausnahmeregelung sei jedoch vor allem für Kleinbetriebe gedacht, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwert­steuervorschriften administrative Schwierigkeiten zur Folge haben könnte. Dass Deutschland die Pauschal­regelung jedoch standardmäßig auf alle landwirtschaftliche Betriebe anwendet, führt laut EU-Kommission zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt.

Gemäß der Regelung in Deutschland können alle landwirtschaft­lichen Betriebe für die von ihnen verkauften Produkte und erbrachten Dienstleistungen einen Pauschalbetrag in Rechnung stellen. Dieser beträgt für die landwirtschaftlichen Umsätze 10,7 %. Im Gegenzug dürfen die Landwirte aller­dings keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Bundesregierung bleibt bei Position

Die Bundesregierung stellte nach der Klageankündigung im Juli durch die Kommission mehrfach klar, dass aus Berliner Sicht die aktuelle deutsche Regelung mit dem bestehenden EU-Recht vereinbar sei. Aufgrund ­dessen werde man die deutschen Regeln auch vor dem anstehenden Prozess beim EuGH verteidigen, hieß es im August letzten ­Jahres. Erneut bekräftigt hatte die Bundesregierung ihre Position zudem im Oktober.

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