Der Nährstoffbericht NRW setzt den Nährstoffanfall in den einzelnen Kreisen ins Verhältnis zu den Erträgen. Während der Vorstellung der aktuellen Ausgabe des Berichts in der vergangenen Woche in Neuss stellte Ministerin Christina Schulze Föcking zufrieden fest: Die Landwirte in NRW setzen Dünger gezielt und sparsam ein.
Umfangreiches Zahlenwerk
Dr. Martin Berges, Direktor der Landwirtschaftskammer NRW, betonte, dass sich der Stickstoff-Saldo mit 59 kg/ha N landesweit im gesetzlichen Rahmen bewegt. Landwirte haben die Nährstoffe aus mineralischen und organischen Düngemitteln seit der letzten Untersuchung vor drei Jahren belegbar besser ausgenutzt. Ein
höherer Transportaufwand, mehr Güllelagerraum und bessere Ausbringtechnik haben das ermöglicht. Nach Aussage des Kammerdirektors hat kein Kreis in NRW die in der Düngeverordnung festgelegte Grenze von 170 kg/ha Norg überschritten. Dies liegt an den um 30 % gestiegenen Transporten von Gülle aus den Gebieten mit intensiver Viehhaltung in Ackerbauregionen. Positiv bewertete der Kammerdirektor den sparsamen Mineraldüngereinsatz. Trotz der jährlichen Schwankungen im Witterungsverlauf entsprach der Landesdurchschnitt der N-Salden 2017 den gesetzlichen Anforderungen.
Dr. Berges stellte fest, dass die neue Düngeverordnung nun deutlich strengere Regeln anlegt. Die Landwirte sind deshalb gefordert, die Nährstoffe aus der Gülle immer besser zu nutzen. Deshalb hat die Landwirtschaftskammer in Schulungen über 9000 Landwirte mit den Details vertraut gemacht.
Wo geht es hin?
Mit der Frage, wie sich die Zahlen aus dem Nährstoffbericht in Zukunft entwickeln müssen, beschäftigte sich Ministerin Schulze Föcking. Sie ist davon überzeugt, dass die räumliche Verteilung der Nährstoffe sich in Zukunft noch weiter verbessern muss.
Die Ressortchefin führte aus, dass der Bund sich von den Regeln der neuen Düngeverordnung Stickstoffeinsparpotenziale von etwa 17 kg/ha verspricht. Um das Einhalten der Regeln überprüfen zu können, kontrolliert die Landwirtschaftskammer im Auftrag des Landes etwa 10 % der Betriebe.
Nach wie vor kommen erhebliche Nährstoffmengen aus Holland und Belgien nach NRW. Die Ministerin sieht deshalb einen großen Gesprächsbedarf mit den westlichen Nachbarn. Aktuell gibt es einen intensiven Gedankenaustausch, um den Gülletourismus mit angemessenen Regeln zu beschränken.
Für die DüV will Schulze Föcking noch 2018 eine Landesverordnung erlassen, darin sollen drei Punkte für die sogenannten „roten Gebiete“ über die Bundesverordnung hinausgehen:
- Die Güllesperrfrist auf Grünland wird im Herbst um zwei Wochen nach vorne verlängert.
- In vielen Betrieben ist es gängige Praxis, die organischen Düngemittel vor der Ausbringung auf Inhaltsstoffe untersuchen zu lassen. Für Betriebe in Gebieten mit zu hohen Nitratwerten im Grundwasser wird das zukünftig verpflichtend.
- Landwirte müssen demnächst die Gülle auf unbewachsenem Boden innerhalb von einer Stunde eingearbeitet haben, um die Emissionen bei der Gülleausbringung weiter zu verringern.
Schulze Föcking erwartet, dass Landwirte mit der neuen DüV dem Nährstoffmanagement eine noch größere Bedeutung beimessen und konsequent in Kreisläufen denken. Sie geht davon aus, dass Landwirte in Zukunft die Wirtschaftsdünger effektiver nutzen, damit sich der Einsatz von Mineraldüngern zur Umweltschonung weiter verringern lässt.
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