Ganzjährige Anbindung verboten

Rinder in Anbindehaltung müssen zeitweise Auslauf haben. Das hat das Verwaltungsgericht Münster im Fall eines Borkener Landwirts mit 24 Kühen in ganzjähriger Anbindung entschieden.

Landwirte, die ihre Rinder ganzjährig im Anbindestall halten, dürften nach diesem Urteil aufschrecken: Das Kreisveterinäramt hat einen Landwirt aus Borken im August 2019 dazu verdonnert, seinen Rindern in Anbindehaltung zumindest vom 1. Juni bis 30. September eines jeden Jahres täglich für mindestens zwei Stunden freien Auslauf zu bieten – auf einer Weide, einem Paddock, einem Laufhof oder etwas Vergleichbarem. Dagegen wehrte sich der Landwirt. Doch das Verwaltungsgericht Münster lehnte seinen Eilantrag Ende Dezember 2019 ab. Die Behörde hatte den Betrieb im Juni 2019 unangemeldet kontrolliert. Dabei stellte sie fest, dass der Landwirt den 24 Kühen in Anbindehaltung keinen täglichen Auslauf gewährt. Die ganzjährige Anbindung lasse sich nicht mit den tierschutzrechtlichen Geboten zur verhaltensgerechten Unterbringung und artgemäßen Bewegung vereinbaren, so die Behörde.

Der Landwirt...