Dünge-VO: Bundesregierung erreicht Erleichterungen
Ausnahmeregelung vom Verbot der Zwischenfruchtdüngung, einheitlich Ausweisung der Roten Gebiete: Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zur Düngeverordnung Erleichterungen errreicht. Auch das Thema Binnendifferenzierung soll angepackt werden.
Die Bundesregierung hat in den Düngerechtsverhandlungen mit der Europäischen Kommission einige Erleichterungen erreicht. Dazu zählt eine Ausnahmeregelung vom Verbot der Zwischenfruchtdüngung im Herbst für Festmist und Kompost von ökologisch und extensiv wirtschaftenden Betrieben. Voraussetzung ist, dass die Zwischenfrüchte auf dem Feld verbleiben. Bei einer jährlichen Niederschlagsmenge von weniger als 500 mm soll der obligatorische Zwischenfruchtanbau in Roten Gebieten entfallen. Grünland soll von den Vorschriften zur Reduzierung der Stickstoffdüngung in Roten Gebieten ausgenommen werden, wenn der Grünlandanteil dort nicht mehr als 20 % beträgt.
Rote Gebiete einheitlich ausweisen
Verständigt hat man sich auch auf eine einheitliche Vorgehensweise bei der Ausweisung von Roten Gebieten in den Ländern. Dazu erlässt die Bundesregierung eine Verwaltungsvorschrift mit den erforderlichen technischen Regeln. Auf dieser Grundlage sollen die Landesregierungen ihre Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen. Verpflichtend soll für die Bundesländer eine Binnendifferenzierung der Roten Gebiete sein. Ziel ist mehr Transparenz bei der Ausweisung der Gebiete und eine verursachergerechte Erfassung der Nitratbelastung.
Binnendifferenzierung stärken
Erleichtert über die Fortschritte in den Verhandlungen zum Düngerecht äußerte sich die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. „Positiv ist, dass die Verhandlungen offenbar in die Schlussrunde gehen und damit nach Monaten der Unsicherheit verlässliche Rahmenbedingungen in Aussicht stehen“, erklärte die CDU-Politikerin gegenüber Agra-Europe.
Sie begrüßte ausdrücklich, dass das Thema „Messstellen“ und das Erfordernis einer weiteren Binnendifferenzierung fortan stärker in den Blickpunkt genommen würden. Heinen-Esser: „Dies war immer unser Wunsch, den wir durch die laufende Evaluierung der Messstellen und zusätzliche Modellierungen bereits untermauert haben.“