9. Biogastagung in Verden/Aller

Druck in Veredelungsregionen steigt

Je nach Konzept und regionaler Lage der Biogasanlage trifft die neue Düngeverordnung Betreiber ganz unterschiedlich. Fest steht, dass die meisten Betreiber ihr Anlagenkonzept überarbeiten müssen. Oft wird es teuer.

Mit der neuen Düngeverordnung ziehen dunkle Wolken für Betreiber von Biogasanlagen auf. Der bürokratische Aufwand steigt, vieles wird komplizierter und teurer. Welche Reaktionsmöglichkeiten Anlagenbetreiber haben, diskutierten die Teilnehmer der 9. Biogastagung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Verden an der Aller.

Zu wenig Lagerraum, teure Gärrestabgabe

Besonders betroffen von den Auswirkungen der Düngeverordnung sind Betreiber, deren Anlage in einer Veredelungsregion liegt. Dies zeigte Jan-Herm Albers von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Emsland am Beispiel einer Biogasanlage mit einer installierten Leistung von 526 kWel. Zum landwirtschaftlichen Betrieb gehören 500 Sauen. In Zukunft wird der vorhandene Lagerraum nicht mehr ausreichen. Zudem wird sich die Abgabe von Gärresten vertreuern.

"Der Betreiber", sagte Albers, "kann verschiedenen Anpassungsstrategien fahren. Er kann zusätzlichen Lagerraum bauen, die Fütterung anpassen oder die Leistung seiner Anlage reduzieren." Doch egal, was er tut, eins steht fest: Durch die Düngeverordnung werden die Produktionskosten steigen.

Besser geht es in Ackerbauregionen

Anders kann das in Ackerbauregionen aussehen. Viehlose und flächenstarke Betriebe können im Einzelfall sogar von den Auswirkungen der Düngeverordnung profitieren. Denn die Preise für Wirtschaftsdünger als Substrat sind gefallen. Teilweise, so Andreas Freytag von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Hannover erhalten Betreiber Gülle als Substrat bereits kostenlos.

Weitere Informationen zu den möglichen Anpassungsstrategien lesen Sie im Wochenblatt Folge 11/2018.