NRW-Landgestüt Warendorf

Doch keine „Lustreisen“?

Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Warendorf gegen das 2016 entlassene Führungstrio des NRW-Landgestütes: Im Raum stehen Vorteilsnahme und Untreue im Amt. Einige zentrale Fragen sind aber durchaus noch offen. Sie werden auch dem Ministerium gestellt.

Erst am Ende der vierstündigen Verhandlung am Montag dieser Woche im Amtsgericht Warendorf wurde es richtig spannend. Richterin Ines Pielemeier fragte die drei Angeklagten, ob sie der Einstellung des Strafverfahrens bei Zahlung einer Geldstrafe und Ablegung eines Geständnisses zustimmen würden. Susanne Schmitt-Rimkus, die ehemalige Leiterin des Landgestütes Warendorf, sollte 200 Tagessätze à 60 € zahlen, Verwaltungsleiter Bernhard G. 180 Tagessätze à 60 € und der ebenfalls fristlos entlassene Hauptberittmeister Peter B. 160 Tagessätzen à 30 €.

Peter B. wollte die Strafe akzeptieren. Doch Schmitt-Rimkus schüttelte auf der Anklagebank den Kopf. Auch der ehemalige Verwaltungschef sagte Nein. Deshalb will das Gericht jetzt Zeugen an weiteren Verhandlungstagen bis Ende Juni vernehmen. Im Mittelpunkt dürfte diese Frage stehen: Hat der Dienstherr der Angeklagten, das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium, die umstrittene Nebentätigkeit 2012 nicht doch erlaubt bzw. den Angeklagten nicht ausdrücklich untersagt?

Zwei Reisen nach Doha

Laut Staatsanwalt Reinhard Brettschneider haben sich die Beschuldigten der Vorteilsannahme sowie der Untreue im Amt schuldig gemacht. Im August 2013 hätten sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die „Equine Consulting“ (ECI), gegründet. Sie sollte Dienstleistungen für die luxuriöse Reitsporteinrichtung Al Shaqab in Katar abwickeln. Dabei ging es um den Ankauf von Reitpferden,...