Erst am Ende der vierstündigen Verhandlung am Montag dieser Woche im Amtsgericht Warendorf wurde es richtig spannend. Richterin Ines Pielemeier fragte die drei Angeklagten, ob sie der Einstellung des Strafverfahrens bei Zahlung einer Geldstrafe und Ablegung eines Geständnisses zustimmen würden. Susanne Schmitt-Rimkus, die ehemalige Leiterin des Landgestütes Warendorf, sollte 200 Tagessätze à 60 € zahlen, Verwaltungsleiter Bernhard G. 180 Tagessätze à 60 € und der ebenfalls fristlos entlassene Hauptberittmeister Peter B. 160 Tagessätzen à 30 €.
Peter B. wollte die Strafe akzeptieren. Doch Schmitt-Rimkus schüttelte auf der Anklagebank den Kopf. Auch der ehemalige Verwaltungschef sagte Nein. Deshalb will das Gericht jetzt Zeugen an weiteren Verhandlungstagen bis Ende Juni vernehmen. Im Mittelpunkt dürfte diese Frage stehen: Hat der Dienstherr der Angeklagten, das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium, die umstrittene Nebentätigkeit 2012 nicht doch erlaubt bzw. den Angeklagten nicht ausdrücklich untersagt?
Zwei Reisen nach Doha
Laut Staatsanwalt Reinhard Brettschneider haben sich die Beschuldigten der Vorteilsannahme sowie der Untreue im Amt schuldig gemacht. Im August 2013 hätten sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die „Equine Consulting“ (ECI), gegründet. Sie sollte Dienstleistungen für die luxuriöse Reitsporteinrichtung Al Shaqab in Katar abwickeln. Dabei ging es um den Ankauf von Reitpferden, Beratungsleistungen sowie die Ausbildung von Reitschülern aus dem reichen Emirat in Warendorf.
Auf Einladung der Kataris reisten die Angeklagten im März 2013 und März 2014 jeweils mit ihren Ehepartnern nach Doha und besuchten dort ein Reitturnier. Die Tickets für die Flüge („Businessclass“) und den Aufenthalt zahlten ihre Gastgeber. Fünf Nächte im Luxushotel kosteten rund 11.000 € pro Paar. Peter B. nahm dank Wildcard an den Springturnieren teil und kassierte Preisgelder. Der Vorteil für die drei Ehepaare lag bei knapp 50.000 €.
Im Herbst 2013, so der Staatsanwalt, erhielt die ECI 85.000 € von den Kataris für Dienstleistungen, die nur auf dem Landgestüt erbracht worden sein konnten. Davon jedoch flossen 23.000 € auf die Privatkonten der Angeklagten.
Vorteile sollen sich Schmitt-Rimkus und ihr Verwaltungsleiter 2011 auch im Rahmen des Ankaufes eines Deckhengstes verschafft haben. Der Kaufpreis für einen Hengst vor der Körung in Münster war offensichtlich zu hoch angesetzt. Daraufhin sprang die Geschäftsfrau B. ein und kaufte den Hengst für 30.000 €. Danach stellte sie das Pferd dem Landgestüt als Pachthengst zur Verfügung. Doch das Ministerium hatte dem Landgestüt solche Geschäfte verboten.
Nebentätigkeit angezeigt
Die Anklageschrift befasste sich auch mit der Gebühr für eine Ankaufsuntersuchung für ein Pferd, das ins Ausland verkauft wurde. Der Kreis stellte dem Landgestüt 111 € in Rechnung. Auch die Reparaturkosten für einen Sattel (240 €), der dem Hauptberittmeister gehörte, durfte das Landgestüt nicht bezahlen. Der Verwaltungsleiter habe das Vermögen seines Dienstherrn außerdem geschädigt, so der Staatsanwalt, weil der Hauptberittmeister von 2012 bis 2014 Preisgelder von Turnieren von knapp 10.000 € behalten durfte.
Detlef Ströcker, der Anwalt der Gestütleiterin, wies die Vorwürfe zurück. Mitte 2012 habe die Gestütleiterin dem Ministerium die Nebentätigkeit angezeigt. Damals sei es darum gegangen, dass die Kataris weitere Dienstleistungen forderten, die das Landgestüt nicht erbringen durfte. So sei es zur Gründung der ECI gekommen. „Dem Ministerium waren die Nebentätigkeiten bekannt. Sie sind den Angeklagten nie untersagt worden“, so der Anwalt.
Im Übrigen habe es eine Regelung zu den erstattungsfähigen Reisekosten der Mitarbeiter gegeben. An etwa 36 Wochenenden im Jahr hätte die Gestütsleiterin Reitturniere besucht. Die Reisen nach Katar seien dem Ministerium angezeigt worden. Die Kosten für Aufenthalte im Ausland seien erstattungsfähig gewesen. Bei den Reisen nach Katar hätten sich die Beschuldigten an die Vorschriften ihrer Gastgeber halten müssen. Sie hätten die Ehegatten mit eingeladen. Dem Land NRW sei kein Schaden entstanden. Ströcker: „Die Anklage basiert auf Annahmen und Fakten, die nicht der Realität entsprechen.“
Der Staatsanwalt jedoch geht davon aus, dass die Reisen der Angeklagten nur dazu gedient hätten, um der UCI wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Der Anschein von Käuflichkeit sei geweckt worden.
Ab April Zeugen geladen
Ab Montag, 23. April, will das Gericht Zeugen vernehmen. Im Mittelpunkt dürften die „unglücklich formulierten“ Bestimmungen des Düsseldorfer Ministeriums zu den Nebentätigkeiten der Angeklagten stehen, so die Richterin. Parallel zum Strafverfahren läuft vor dem Arbeitsgericht Münster die Klage von Schmitt-Rimkus gegen ihre fristlose Kündigung.