Bioland-Geflügeltagung: Der Kaltscharraum muss wärmer werden

Auf der dreitägigen Zusammenkunft in Cloppenburg diskutierten die Mitglieder intensiv über die neue EU-Öko-Verordnung. Sie gilt ab dem kommenden Jahr. Legehennenhalter trifft besonders die neue Einordnung des Kaltscharraumes.

Dieser muss, entgegen seiner ursprünglichen Bestimmung, so isoliert werden, dass kein Außenklima darin herrscht. Nur dann darf der auch als Veranda bezeichnete Bereich auf die Besatzdichte angerechnet werden. Für die Umsetzung dieser neuen Vorschrift ist eine Übergangszeit von drei Jahren vorgesehen. Dies führte Bioland-Ressortleiter für Tierhaltung, Dr. Ulrich Schumacher, aus. Eindeutig ist der zu erfolgende Umbau jedoch nicht definiert. "Wie isoliert wird, darf jedes Mitgliedsland bestimmten", sagte Schumacher. Klar scheint hingegen, dass der Bereich den Tieren zukünftig immer zugänglich sein muss. Das bedeutet, dass die Auslaufklappen, die bisher vom eigentlichen Stall in den Wintergarten führen, abgebaut werden müssen. Wie eine Beleuchtung und Anreicherung dieses Scharraumes aussehen muss, ist noch nicht geklärt. Konfliktpotenzial sahen die Bioland-Mitglieder in Bezug auf die Tierschutznutztierhaltungsverordnung. Darin wird der Zugang zum Außenklima gefordert.

Aufzüchter müssen Auslauf schaffen

Neuerungen bringt die EU-Öko-Verordnung (EU-Öko-VO) auch im Hinblick auf die Junghennenaufzucht. Mit dem Erreichen der vollen Befiederung ist 1 m2 Auslauffläche pro Tier vorgeschrieben. Eine Umfrage unter Aufzüchtern habe laut Schumacher ergeben, dass nur die Hälfte von ihnen derzeit die Möglichkeit hat, eine Auslaufmöglichkeit einzurichten. Schumacher riet daher dazu, umgehend eine wie auch immer geartete Auslauffläche zu schaffen, damit Aufzüchter überhaupt erst einmal die Hürde nehmen, im Sinne der EU-Öko-VO als Öko-Aufzüchter zu gelten. Nach dieser Anerkennung gilt eine achtjährige Übergangsfrist. Werden dafür in Frage kommende Flächen bislang konventionell genutzt, kann eine Verkürzung der Umstellungsphase von 12 auf 6 Monate beantragt werden. Für Bio-Legehennenhalter gilt zukünftig auch, dass nur noch Bio-Junghennen eingestallt werden dürfen. Das Futter für Legehennen muss zukünftig 100% biologisch angebaut sein, konventionelle Anteile sind nicht mehr erlaubt.

Den vollständigen Bericht über die 24. Bioland-Geflügeltagung lesen in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes.