Wie sehen die Corona-Hilfen des Bundes und Landes NRW aus?
Die Sofortbeihilfe soll die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen sichern und akute Liquiditätsengpässe in Folge der Corona-Krise überbrücken. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 € für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 €.
Können Landwirte und Gartenbauunternehmen daran teilhaben?
Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Angehörige der freien Berufe und kleine Unternehmen. Neben den landwirtschaftlichen Betrieben und Gartenbauunternehmen fallen darunter auch Betriebe, die z.B. Ferien auf dem Bauernhof anbieten, ein Hofcafe betreiben oder in sonstigen Erwerbs- und Einkommenskombinationen tätig sind. Anträge können nur im Internet unter soforthilfe-corona.nrw.de gestellt werden.
Welche Produktionsausrichtungen sind besonders betroffen?
Aufgrund fehlender Absatzmöglichkeiten sind vor allem Gartenbaubetriebe betroffen. Sie müssen den überwiegenden Teil der Produktion an unverkäuflichen Blühpflanzen und Schnittblumen derzeit vernichten. Auch bei den landwirtschaftlichen Betrieben, die auf osteuropäische Saisonarbeitskräfte angewiesen sind, deutet sich im Einzelfall ein Fiasko an. Es fehlen einfach die Leute, um Spargel, Erdbeeren oder Gemüse zu ernten.
Wie ist es bei Landwirten mit Tierhaltung oder Ackerbau?
Landwirte in den klassischen Betriebszweigen sind derzeit durch die Corona-Pandemie noch nicht wesentlich beeinträchtigt und in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Für die mancherorts vorhandenen Liquiditätsprobleme, vor allem in Rindviehbetrieben, gibt es andere Ursachen, zum Beispiel zwei Jahre Dürre oder unzureichende Milcherlöse. Es kann aber sein, dass durch die Corona-Krise Märkte beispielsweise im asiatischen Raum wegbrechen und damit finanzielle Probleme entstehen. Diese Schadenssummen sollten die Betriebe festhalten. Ein Antrag können sie dann noch bis spätestens 31. Mai 2020 stellen.
Was sollten Landwirte auf keinen Fall tun?
Das schnelle und wirklich unbürokratische Soforthilfeprogramm ist für Betriebe vorgesehen, die durch Corona in eine Notlage geraten sind. Mit dem Geld sollen sie die nächsten zwei bis drei Monate überbrücken. Ich habe kein Verständnis dafür, wenn gut laufende Unternehmen durch geschickte Verschiebung von Verkaufsterminen formal Umsatzeinbußen vorgaukeln und somit auf den Antragszug aufspringen. Das wird uns wieder einholen, wie bei der Firma Adidas. Und der Nachweis über die Verwendung der Sofortbeihilfe soll der nächsten Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Werden unberechtigt erhaltene Mittel nicht zurückgezahlt, kann das bei Verdacht auf Subventionsbetrug auch zu einer Strafverfolgung führen.