Staatliche Soforthilfe

Corona-Hilfen: Was müssen Landwirte und Gartenbauer tun?

Soforthilfen gibt es auch für landwirtschaftliche Betriebe sowie Gartenbauunternehmen. Doch wie kommen sie an das Geld? Was müssen sie nachweisen? Und was sollten sie auf keinen Fall tun? Antworten von Bernhard Gründken, Landwirtschafskammer NRW.

Wie sehen die Corona-Hilfen des Bundes und Landes NRW aus?

Die Sofortbeihilfe soll die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen sichern und akute Liquiditätsengpässe in Folge der Corona-Krise überbrücken. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 € für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 €.

Können Landwirte und Gartenbauunternehmen daran teilhaben?

Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Angehörige der freien Berufe und kleine Unternehmen. Neben den landwirtschaftlichen Betrieben und Gartenbauunternehmen fallen darunter auch Betriebe, die z.B. Ferien auf dem Bauernhof anbieten, ein Hofcafe betreiben oder in sonstigen Erwerbs- und Einkommenskombinationen tätig sind. Anträge können nur im Internet unter ...