Agrarumweltmaßnahmen jetzt beantragen

Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen oder auch die Umstellung auf Ökolandbau können in NRW gefördert werden. Wir haben alle wichtigen Informationen rund um Antragsstellung und förderfähige Maßnahmen zusammengestellt.

Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen oder auch die Umstellung auf Ökolandbau können in NRW gefördert werden. Wer die Fördermittel bereits ab 2019 in Anspruch nehmen möchte, muss entsprechende Anträge bis zum 2. Juli stellen, darauf weist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hin.

Förderfähige Maßnahmen

Kennzeichen der geförderten Maßnahmen sind besondere Leistungen zugunsten des Gewässer-, Boden- und Naturschutzes. Die Laufzeit der Verpflichtungen beginnt zum 1. Januar 2019 und endet frühestens 2023 Mit einer Ausnahme: Beim Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten beginnt die Laufzeit unmittelbar nach Antragsfrist ab Juli 2018.

Im Einzelnen können Landwirte eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen passend zu ihrem Betrieb auswählen:

  • Anbau vielfältiger Kulturen (mit mindestens fünf Hauptkulturen und zehn Prozent Leguminosen oder Gemengen mit Leguminosen),
  • Anlage von Blüh- und Schonstreifen,
  • Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen,
  • Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten (in einer Förderkulisse mit besonderem Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie)
  • Extensive Grünlandnutzung (mit begrenztem Viehbesatz und Wirtschaftsdüngereinsatz sowie Verzicht auf mineralische Stickstoffdünger und Pflanzenschutzmittel auf dem gesamten Grünland des Betriebes),
  • Vertragsnaturschutz (mit spezifischen und vielfältigen Angeboten zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung und Pflege von Ackerrändern und Äckern, von Wirtschaftsgrünland und kulturhistorisch wertvollen Grünlandbiotopen, von Streuobstwiesen und Hecken), sowie
  • Einführung oder Beibehaltung des ökologischen Landbaus.

Die einjährigen Tierschutzmaßnahme „Haltungsverfahren auf Stroh“ im Jahr 2019 garantiert ein höheres Platzangebot und trockene Einstreu im Liegebereich von Schweinen und Rindern. Die Antragstellung für die Sommerweidehaltung als weitere einjährige Tierschutzmaßnahme ist in das jährliche ELAN-Verfahren eingebunden, und wird jeweils zum 15. Mai (also im kommenden Frühjahr für die Weidesaison 2019) angeboten.

Im Jahr 2017 nahmen in Nordrhein-Westfalen rund 10.000 landwirtschaftliche Betriebe an einer oder mehreren Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen und circa 1.700 Betriebe an der Förderung des Ökologischen Landbaus teil. Tierschutzmaßnahmen beantragten circa 3.800 Betriebe. Für das Jahr 2017 erhielten die teilnehmenden Betriebe im Zeitraum Dezember 2017 bis Ende April 2018 eine Auszahlung von insgesamt rund 78 Millionen Euro.

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