Immobilien

15%-Falle für Vermieter

Wer eine Wohnimmobilie kaufen und vermieten möchte, sollte die 15%-Grenze bei den Reparaturkosten innerhalb der ersten drei Jahre im Auge behalten – sonst ist der volle Werbungskostenabzug gefährdet.

Es gibt zahlreiche Bürger in Deutschland, die ordentlich verdienen und deshalb viel Einkommensteuern ans Finanzamt zahlen müssen. Dazu gehören Freiberufler wie Ärzte und Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Firmeninhaber, aber auch Landwirtsfamilien, die sehr erfolgreich wirtschaften und oft mehrere Standbeine auf ihren Betrieben haben (gewerbliche Einkünfte zum Beispiel aus Solar-, Biogas- oder Windkraftanlagen).

Fürs Alter vorsorgen

Wer zeitlebens als Selbstständiger tätig ist, muss sich bekanntlich um die eigene Altersvorsorge kümmern. Diesen gut verdienenden Personen wird häufig empfohlen, ein älteres Mietshaus zu kaufen und anschließend zu sanieren. „Die Renovierungskosten können Sie voll von der Steuer absetzen. Dank der Steuerersparnis wird das Objekt richtig interessant“, heißt es oft in den Immobilienangeboten der Makler und Banken.

Doch der Fiskus hat die steuerlichen Schrauben in diesem Bereich 2018 angezogen. Darauf wies Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Rainer Reilmann auf dem jüngsten Mandantenabend der Steuerkanzlei Knollenborg und Partner in Lingen hin. Der Steuerprofi warnte die etwa 100 Zuhörer vor der neuen „15%-Falle“.

Darum geht es: Wenn die Aufwendungen (Renovierungskosten) 15 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes (ohne MwSt.) innerhalb der ersten drei Jahre...