Seit 1975 regelt das Bundeswaldgesetz, was im Wald erlaubt und verboten ist. Natur- und Umweltschutzverbände halten es nicht mehr für zeitgemäß. Sie fordern eine Neuregelung und wollen damit den Folgen des Klimawandels gerecht werden. Seitdem der erste Entwurf des neuen Gesetzes an die Öffentlichkeit gelangt ist, fliegen zwischen ihnen und der Forstbranche die Fetzen. Denn aus Sicht der Waldbesitzer führt die geplante Novelle nicht zu mehr Umweltschutz im Wald, sondern zu Überregulierung, mehr Bürokratie und Verboten bei der Bewirtschaftung. Sie sagen nein zu so einem Waldgesetz.
Aktuell befindet sich die geplante Novelle in der Ressortabstimmung. Es ist also noch nichts beschlossen. Aber die Natur- und Umweltschutzorganisationen machen Druck. Der Entwurf stellt die Waldnutzung hintan. An dessen Stelle treten weitreichende Eingriffe in die Wahl der Bewirtschaftungsform durch den Waldbesitzer. Das geht soweit, dass der Wald künftig ausschließlich der Erholung dienen soll.
Woher der Wind weht, zeigen die Einschätzungen der Umweltverbände zum Kahlschlag: „Wer weiterhin großzügige Ausnahmen beim Kahlschlagverbot vorsieht, bis zu 49 % nichtheimische Baumarten zulassen will und Vorgaben für eine naturnähere Bewirtschaftung im Gesetz verhindert, der nimmt wissentlich die weitere Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen in Kauf“, veröffentliche in der Vorwoche der Deutsche Naturschutzring.
Künftig soll ausführlich geregelt werden, was ein Kahlschlag ist und wann die Waldfläche wiederaufgeforstet werden muss – mit „weit überwiegend heimischen Baumarten“. Und das, obwohl großflächige Abtriebe schon jetzt weder erlaubt noch gängige Praxis sind.
Das aktuelle Gesetz soll Wald erhalten und Forstwirtschaft fördern – nach Meinung der Waldbesitzer hat sich daran nichts geändert. Die „gute fachliche Praxis“ hat sich bewährt. Vor allem aufgrund stetiger Pflege produzierten die Wälder Holz, sorgten für saubere Luft und Trinkwasser und boten obendrein einen Erholungsort. Die Forstverbände bewerten die Novelle sogar als verfassungswidrig – so die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW). Insgesamt dient das geplante Gesetz nicht mehr seinem ursprünglichen Zweck. Es zeichnet deutlich die Interessen des Naturschutzes ab. Dabei bleibt die Fachkenntnis auf der Strecke. Und erstmals sieht es sogar Haftstrafen bei Verstößen vor.
Für die kalamitätsgeschädigten Waldbesitzer ist der Entwurf ein weiterer Schlag ins Gesicht. Die Verbote von Kahlschlägen, Wurzelrodungen und der Ganzbaumnutzung – also das Entfernen aller ober- und unterirdischen Baumteile – finden in der Praxis ohnehin nur in begründeten Einzelfällen statt. Und trotz des viel versprochenen Bürokratieabbaus, drohen wieder einmal neue Vorschriften und zusätzliche Nachweispflichten. Das Waldgesetz von 1975 sieht einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer vor. Davon fehlt im Entwurf angesichts der zahlreichen und kostenlos bereitgestellten Ökosystemleistungen des Waldes jede Spur. Falls überhaupt eine Novelle des Waldgesetzes nötig ist, dann eine mit Augenmaß.