Der Anblick eines scheinbar endlosen Stoppelfeldes weckt bei vielen Reitern und auch ihren Pferden die Lust auf einen ausgiebigen Galopp. Lange Strecken gibt es allerdings in unserer Kulturlandschaft nicht an jeder Ecke. So kommen Reiter und Pferde zu selten in den Genuss des schnellen Galoppierens. Doch ob Stoppelfeld, Strand oder Wiese: einfach drauflosgaloppieren ist keine gute Idee. Das hat mehrere Gründe.
Sicherheit und Gesundheit von Mensch und Tier
„Grundsätzlich sollte jedes Galoppieren sachgerecht und mit dem notwendigen Pferdeverstand erfolgen“, sagt Jörg Jacobs, Pferdewirtschaftsmeister und Leiter der Westfälischen Reit- und Fahrschule. „Dazu gehört, dass die Pferde aufgewärmt sind, um Verletzungen vorzubeugen. Kontrolliertes Galoppieren in der Gruppe will gelernt sein und der Reiter benötigt die entsprechende Erfahrung. Ungeübte sollten sich einem Berittführer oder Trainer anvertrauen. Ohne Begleitung sollte schon aus Sicherheitsgründen niemand allein ins Gelände.“
Bodenverhältnisse prüfen
Wichtig ist, sich vor dem Galopp mit den Bodenverhältnissen vertraut zu machen, indem man beispielsweise die gewählte Strecke zunächst im Schritt abreitet und in Augenschein nimmt. Furchen, Karnickellöcher, Steine oder andere unverhofft auftauchende Unebenheiten bergen Gefahren.
Die Dauer des Galopps muss an den Trainings- und Konditionszustand des Pferdes angepasst sein. Neben der „Puste“ muss die Anforderung auch zur Belastbarkeit des Bewegungsapparates passen. Das gilt für Mensch und Pferd. „Gut vorbereitet und mit Pferdeverstand durchgeführt, ist ein ausgiebiger Galopp eine schöne Abwechslung und eine Wohltat für Mensch und Pferd“, fasst Jacobs zusammen.
Stoppelfeld ist Privat-Grundstück
Doch nicht jede Wohltat ist automatisch erlaubt. Im Hinblick auf das Stoppelfeld muss jedem klar sein, dass es sich um ein Grundstück handelt, das einen Besitzer hat. Ohne dessen Einverständnis ist das Bereiten so einer Fläche keinesfalls erlaubt.
Die Reitregelung in NRW spricht ausdrücklich von Wegen und Straßen und enthält keine Formulierung, aus der ein freier Zugang zu Stoppelfeldern herzuleiten wäre. In Schutzgebieten gelten weitergehende Einschränkungen.
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