Freie Fahrt für Wasserstoff​

Die norddeutschen Bundesländer setzen auf grünen Wasserstoff. Wie sieht es in Westfalen-Lippe aus? Ein Überblick mit Handlungstipps für Landwirte.​

Rohstoff, Treibstoff, Energieträger: Wasserstoff spielt auf dem Weg zur Klimaneutra­lität bis 2045 eine große Rolle. Die „Nationale Wasserstoffstrategie“ der Bundesregierung drückt beim Ausbau aufs Tempo. Auch in Westfalen-Lippe nehmen die Projekte Fahrt auf – mit Folgen für Landeigentümer und Bewirtschafter. „Sie sind dadurch betroffen, dass die Leitungen – oft 80 cm dick – in 2 m Tiefe im Boden verlegt werden“, erklärt Hubertus Schmitte. Der Fachanwalt des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) fasst zusammen, was für Landwirte wichtig ist.

Im öffentlichen Interesse

Oberste Priorität: Die Errichtung von Wasserstoffleitungen liegt im überragenden öffentlichen Interesse. Das hat der Bundesgesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz ausdrücklich geregelt. Bevor die Leitungs­betreiber loslegen dürfen, ist ein Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Dies ist das so­genannte Planfeststellungsverfahren. Bei Leitungen mit mehr als 30 cm Durchmesser sind in NRW die Bezirksregierungen für die Planfeststellung zuständig.

Notfalls per Enteignung: Der Ausbau der Leitungsnetze für Wasserstoff ist auch gegen den Willen der Landwirte durchsetzbar. Grundeigen­tümer, die sich wehren wollen, müssen sich im Planfeststellungsverfahren einbringen und, wenn nötig, gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen. Ist dieser bereits rechtskräftig geworden, kann die Leitung gegen den Willen des Grundeigentümers gebaut werden. Notfalls wird ein Enteignungs­verfahren durchgesetzt.

Mit Landwirten verhandeln

Regelungen getroffen:...