Mit dem Impfen der Gruppe 2 hat NRW schon lange begonnen. Bald geht es mit Gruppe 3 („erhöhte Priorität“) los, zu der neben den über 60-Jährigen auch Landwirte gehören.
Vermutlich im Mai können nicht nur Betriebsleiter, sondern auch deren leitende Mitarbeiter sowie Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige über ihren Hausarzt oder die Impfhotline einen Impftermin bekommen, genauso wie (in- und ausländische) Saisonkräfte. Mitarbeiter ohne leitende Stellung, aber mit Kontakt zu Saisonkräften, gehören ebenfalls zur Gruppe 3.
Ab dann können nicht nur Betriebsleiter sondern auch deren leitende Mitarbeiter sowie Ehegatten und andere mitarbeitende Familienangehörige über ihren Hausarzt oder die Impfhotline einen Impftermin bekommen, genauso wie (in- und ausländische) Saisonkräfte. Mitarbeiter, die keine leitende Stellung haben, aber Kontakt zu Saisonkräften, gehören auch zur Gruppe 3.
Den Nachweis, dass Sie zur Gruppe 3 gehören, können Sie beispielsweise anhand des letzten Beitragsbescheids der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erbringen. Für den Unternehmer ergibt sich aus diesem Bescheid in der Regel auch sein Unternehmerstatus und damit seine besonders relevante Position im Betrieb. Zu dem Impftermin selbst sollten Sie nicht nur diesen Nachweis, sondern auch die sogenannten KRITIS-Leitlinien des BMEL mitbringen. Diese können Sie auf der Internetseite des BMEL herunterladen. Falls dann Ihre Zugehörigkeit zur Kritischen Infrastruktur als Landwirt bezweifelt wird, können Sie darauf verweisen und werden nicht nach Hause geschickt. Ihren Mitarbeitern sollten Sie eine Bescheinigung über ihre Tätigkeit und ihre besondere Relevanz für Ihren Betrieb ausstellen. Auch Ihren Saisonkräften sollten Sie eine entsprechende Bescheinigung über ihre Tätigkeit im Betrieb zum Nachweis ihrer prioritären Impfberechtigung ausstellen. Soweit NRW bis dahin keine eigenen Formulare dafür zur Verfügung stellt, können Sie entsprechende Muster hier
herunterladen und verwenden.
Beschäftigen Sie eine größeren Anzahl an ausländischen Saisonkräften, sollte Sie am besten schon jetzt Ihren Betriebsarzt ansprechen, ob er die Impfung der Saisonkräfte übernehmen kann. Sollten Betriebsärzte das O.K. zum Verimpfen von Corona-Impfstoffen bekommen, könnte dieser dann direkt loslegen.