Waffenschrank: Wo ist Ihr Tresorschlüssel?

Waffenbesitzer in NRW erhalten Post von der Polizeibehörde. Sie sollen den Nachweis erbringen, dass sie ihre Waffen sicher aufbewahren. Das gilt auch für den Schlüssel zum Waffenschrank.

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW hat im vergangenen Jahr unter Jägern und anderen Waffenbesitzern Diskussion und Verunsicherung ausgelöst. In dem seit dem 23. Oktober 2023 rechtskräftigen Urteil (Az 20 A 2384/20) hat das OVG entschieden, dass der Schlüssel für den Waffenschrank in einem Behältnis zu verwahren ist, das dem Sicherheitsstandard des dazuge­hörigen Schrankes entspricht. Eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach ein „Versteck“ in einem anderen Raum ausreichte, ist damit überholt.

In seiner Urteilsbegründung machte das OVG unmissverständlich die Konsequenzen klar: Ab dem Frühjahr 2024 müsse jeder Waffenbe­sitzer die konkretisierten Vorgaben umsetzen. Für neuen Zündstoff bei der Diskussion sorgen nun in NRW Schreiben der Kreispolizeibehörden an Legalwaffenbesitzer, die „sichere Aufbewahrung entsprechend der Anforderungen nachzurüsten“. Beispielsweise in Mönchengladbach erfolgte dazu sogar eine Fristsetzung: Binnen drei Monaten sollen dort die Waffen­besitzer den Nachweis erbringen. Das Wochenblatt sprach darüber mit Dr. Walter Jäcker, Stellvertretender Justiziar des Landesjagdverbandes NRW.

Wie ist der Schlüssel zum Waffenschrank aufzubewahren?

Es gilt der Grundsatz, dass Waffen in einem Schrank der Widerstandsklasse I/0 verwahrt werden müssen. Eine Ausnahme betrifft die Schränke der früheren Sicherheitsstufe A/B, wenn der jeweilige Besitzer dafür Bestandsschutz hat. Wer also einen Waffenschrank mit Schlüsselschloss besitzt, muss den Schlüssel in einem Schrank mit mindestens der gleichen...