Der Jahresabschluss, der in der Regel als steuerlicher Jahresabschluss erstellt wird, gibt in der Bilanz einen stichtagsbezogenen Überblick über Vermögen und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt Ertrag und Aufwand im Wirtschaftsjahr zeitraumbezogen gegenüber.
Erste Anzeichen für "Ist das Unternehmen solide finanziert?"
Einen ersten Eindruck vom Unternehmen gibt der Anlagendeckungsgrad: Ist das langfristig verfügbare Kapital (Eigenkapital und langfristige Darlehen) größer als das Anlagevermögen, so ist die „goldene Bilanzregel“ erfüllt. Das Unternehmen ist somit solide finanziert. Wenn dann auch noch die Verbindlichkeiten insgesamt den Wert der abschreibbaren Vermögenswerte Gebäude, Maschinen und Betriebsvorrichtungen nicht übersteigen, so ist die Tilgung aus der Abschreibung möglich.
In guten wie in schlechten Zeiten
In Zeiten guter Gewinne sollte versucht werden, die entstehende Steuerlast zu mindern. Aber auch in nicht so erfolgreichen Zeiten ist es wichtig und lohnenswert, steuerliche Wahlrechte gezielt und wohlüberlegt auszuüben.
In diesen Jahren kommt es darauf an, Abschreibungspotenziale und Bewertungswahlrechte geschickt zu nutzen. Die steuerlichen Vorteile dieser Bilanzpolitik ergeben sich, sobald wieder höhere Gewinne zu versteuern sind. Das Bankgespräch ist auch in nicht so guten Zeiten einfacher, da sich bessere Bilanzkennzahlen ergeben.
Einige Beispiele:
- Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 € netto müssen im Jahr der Anschaffung nicht in voller Höhe abgeschrieben werden. Ergibt sich durch die Sofortabschreibung kein ausreichender Vorteil, kann über die normale Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
- Sind Investitionsabzugsbeträge für ein Wirtschaftsgut in Anspruch genommen worden, so ist im Jahr der Anschaffung der Gewinn entsprechend zu erhöhen. Parallel kann eine außerordentliche Abschreibung vorgenommen werden, um diesen Gewinn zu neutralisieren. Wahlweise kann aber auch der Gewinn erhöht bleiben und die Abschreibung später geltend gemacht werden. Es kann gut sein, dass die Ersparnis deutlich höher ist.
- Viele Landwirte bewerten die stehende Ernte zum Bilanzstichtag nicht. Das ist freiwillig. Es ist auch möglich, die Ernte zu Herstellungskosten zu bewerten und den Gewinn eines schwachen Jahres so anzuheben. Wer allerdings einmal die Bewertung so vornimmt, muss auch in der Zukunft dabei bleiben.
- Ein steuerlicher Vorteil durch niedrigeren Gewinn ergibt sich, sobald die Anbaufläche des Betriebes kleiner wird. Vor allem Betriebe, die in absehbarer Zeit die Flächen verpachten wollen, können so den entstehenden Gewinn durch die Aufdeckung der stillen Reserven verteilen.
- Auch die Viehbewertung kann zu steuerlichen Pauschalwerten oder zu individuellen Anschaffungskosten erfolgen. Die Unterschiede sind gerade in unruhigen Zeiten erheblich.
- Weiterer Bestandteil des Jahresabschlusses ist die Gewinn- und Verlustrechnung: Hier werden betrieblicher Ertrag und Aufwand eines Jahres gegenübergestellt.
- Der steuerliche Gewinn ist berechnet. Er zeigt den Erfolg des Jahres, ist aber natürlich durch die Nutzung der dargestellten Wahlrechte beeinflusst. Eine Übersicht über mehrere Jahre gibt ein besseres Bild.
- Wer dann Rückschlüsse für die Betriebsführung ziehen oder aus den Zahlen konkrete betriebliche Entscheidungen ableiten will, sollte einen betriebswirtschaftlichen Jahresabschluss erstellen.
- Auch eine Kostenstellenrechnung zur Darstellung des Erfolges einzelner Betriebszweige kann aus der Buchführung abgeleitet werden. Dazu ist dann aber eine weitere Aufbereitung nötig.
Letztlich zeigt der Jahresabschluss die Eigenkapitalentwicklung im Unternehmen. Sie ist positiv, wenn der Gewinn höher ist als die Entnahmen saldiert mit den Einlagen. Für den Fortbestand sind ein positives Eigenkapital und eine nachhaltige Mehrung nötig. Daher legt die den Landwirt begleitende Bank auf diese Kennzahl stets besonderen Wert.
Lesen Sie mehr: