Mit dem brisanten Thema der „außerlandwirtschaftlichen Investoren“ befasst sich seit Längerem die gemeinsame „Bund-Länder-Initiative landwirtschaftlicher Bodenmarkt“ (abgekürzt: BLIB). Dieses partei- und länderübergreifende Gremium erklärte im November 2020, es sei „grundsätzlich abzulehnen“, wenn Finanzinstitute Anteile an landwirtschaftlichen Unternehmen erwerben oder landwirtschaftlich genutzte Grundstücke kaufen. Denn, so die BLIB weiter: „Finanzinstitute sind Nichtlandwirte. Sie tragen damit in der Regel nicht zur Sicherung der Agrarstruktur bei.“ Aufgabe der Finanzinstitute im ländlichen Raum sollte vorrangig die Kreditvergabe sein.
So weit, so klar. Im Verdacht, Ackerland erwerben zu wollen, stehen aber nicht nur Banken, sondern auch Aktiengesellschaften, Holdings, Stiftungen und private Anleger, die keine Landwirte sind, über viel Kapital verfügen und es gewinnbringend investieren möchten.
SED-Propagandaparole
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) meldet auf seiner Internetseite: „Beinahe 60 % der Agrarflächen gehören inzwischen Nichtlandwirten und Investoren.“ Seit der Finanzkrise 2007 gebe es „erhebliche spekulative Tendenzen bei Agrarimmobilien“. Die großen Gewinner seien „außerlandwirtschaftliche Investorinnen und Investoren“, die „unsere Agrarstruktur“ gefährdeten.
Abrufbar auf der BMEL-Homepage ist auch ein Elf-Punkte-Programm zum Thema, das noch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) wenige Monate vor der Bundestagswahl 2021 veröffentlicht hat. Das Programm trägt den Titel „Ackerland in Bauernhand“ – eine Formel, die an die SED-Propagandaparole „Junkerland in Bauernhand“ zur Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone erinnert. Das BMEL-Papier schlägt unter anderem vor,
- die Anteilskäufe in das landwirtschaftliche Bodenrecht einzubeziehen,
- die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen zu stärken,
- die „Spekulationsschwelle“ zu senken,
- die Grunderwerbssteuer so zu ändern, dass das Vorkaufsrecht der aktiven Landwirte gestärkt wird, und
- die Berücksichtigung von „Agrar-Holdings“ in den gängigen Agrarstatistiken.
Ein Blick ins Grundgesetz
Das Programm „Ackerland in Bauernhand“ des BMEL gilt offenbar nach wie vor, hat allerdings zwei Schönheitsfehler: Erstens ist der Bund für dergleichen gar nicht zuständig, sondern, so geht es eindeutig aus dem Grundgesetz hervor: Der Bodenmarkt ist Ländersache.
Zweitens fehlt den starken Behauptungen des Ministeriums der Boden. Denn: In Deutschland gibt es zwar eine bis ins Detail ausgefeilte, penibel arbeitende Kataster- und Grundbuchverwaltung, aber erstaunlicherweise gibt es keine Statistik zu den Käufern und Eigentümern von Ackerland.
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