Lichterfahrten im Advent 2023

Grafschaft Bentheim: "Wir wollen Lichterfahrten nicht kaputt reglementieren"

Vielerorts wird gerade über "Lichterfahrten" nachgedacht. Der Kreis Bentheim weist nun auf die unklare Rechtslage hin – und darauf, dass mit Lichterketten die Betriebserlaubnis der Traktoren erlischt.

Sollen wir oder sollen wir nicht? Vor dieser Frage stehen derzeit vielerorts Landwirte, wenn über „Lichterfahrten“ gesprochen wird. Einzelne Orga-Teams haben bereits feste Termine für den bevorstehenden Advent bekanntgegeben. Doch es gibt auch Absagen: so etwa von Landwirten im Kreis Warendorf, die vor wenigen Tagen per Tageszeitung gegeben haben, in diesem Jahr auf Lichterfahrten zu verzichten. Der Verein „Land sichert Versorgung e.V.“ (LsV) hat erst vor wenigen Tagen auf seiner Facebook-Seite angekündigt, in diesem Jahr „ein letztes Mal“ solche Lichterfahrten zu organisieren oder zu unterstützen.

Sondergenehmigung für 2023 ist fraglich

Nun hat von anderer Seite der Landkreis Grafschaft Bentheim in die Debatte eingegriffen. Er weist potentielle Veranstalter im Landkreis darauf hin, dass mit Lichterfahrten „straßenverkehrsrechtliche, straßenrechtliche und versicherungsrechtliche Probleme verbunden“ seien. Die Kreisverwaltung teilt außerdem mit, dass sie „nicht ohne Weiteres“ eine Sondergenehmigung für Lichterfahrten erteilen könne. Landesweit sei die Rechtslage noch unklar. Zur Zeit liegen nach Auskunft des Kreises noch keine Anträge für Lichterfahrten vor. Es sei also auch noch kein Antrag abgelehnt.

Mit Lichterketten erlischt die Betriebserlaubnis

Für Kopfzerbrechen sorgt im Nordhorner Kreishaus vor allem ein Aspekt: „Wenn die lichttechnische Einrichtung an den Traktoren unzulässig eigenmächtig verändert wird, wie es bei der Installation von Lichterketten und Co. der Fall ist, erlischt nicht nur die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge, sondern sie verlieren auch ihren Versicherungsschutz“, erklärt die zuständige Dezernentin Dr. Elke Bertke. Bei dieser Frage habe man unter anderem eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums einbezogen. Bundesweit gebe es aber kein einheitliches Vorgehen für den Umgang mit Lichterfahrten. Die Dezernentin betont, dass das Fahren ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz nicht im Sinne der Veranstaltenden sein könne.

Landrat Uwe Fietzek wirbt um Verständnis für das vorläufige Bremsmanöver des Kreises. Die Lichterfahrten begeisterten Jung und Alt, aber: „Als Kreisverwaltung müssen wir auch die rechtliche Seite in den Blick nehmen. Als Behörde sind wir für die Themen Sicherheit und Ordnung verantwortlich.“

"Wir wollen das nicht kaputt reglementieren"

Fietzek unterstreicht, der Landkreis wolle „die Lichterfahrten nicht kaputt reglementieren“. Es würden derzeit alle Hebel in Bewegung gesetzt, um diese Veranstaltungen vor dem Aus zu bewahren. Darüber werde derzeit bzw. in Kürze mit anderen Landkreisen, mit der Polizei und mit dem niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung gesprochen. „Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam – ähnlich wie bei den Scheunenfesten im vergangenen Jahr – eine Lösung finden, die vor allem den Veranstaltenden Schutz und Rechtssicherheit bietet.“

Lichterfahrt: Ja oder nein oder vielleicht?
„Lichterfahrten“ finden im bevorstehenden Advent ganz sicher statt – allerdings nur in einigen Orten und Regionen. In anderen werden sie gerade von Landwirten abgesagt. Wieder andere überlegen noch. Warum ist das so? Das Wochenblatt möchten die Diskussion und die Gründe der Zu- und Absagen gerne abbilden und einige Stimmen veröffentlichen. Deswegen freuen wir uns auf Ihre Meinung. Schreiben Sie uns – die interessantesten Zuschriften veröffentlichen wir im Wochenblatt der kommenden Ausgabe. Kleiner Hinweis: Anonyme Zuschriften wollen und dürfen wir nicht veröffentlichen. Wer uns bis kommenden Montag, 13. November, mittags um 12 Uhr seine Meinung schreibt, kommt in die engere Auswahl. Wir melden uns dann auf jeden Fall zurück. Die Adresse: redaktion@wochenblatt.com - Stichwort: Lichterfahrten 2023.

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