EU will Pflichtbrache abschaffen​ - was macht Deutschland?

Die EU-Kommission will die Auflagen für die Agrarförderung lockern. Wann kommt das? Und setzt Deutschland diese Erleichterungen um?​

Die EU-Kommission will die Pflichtbrache bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis zum Ende der laufenden Periode 2027 aussetzen. Dieser Vorschlag ist Teil eines Paketes, mit dem die Kommission weitere GAP-Regeln ändern bzw. abschwächen will. Vor allem bei den GLÖZ-Standards (Guter landwirtschaft­licher und ökologischer Zustand von Flächen) setzt sie an.

GLÖZ ändern bzw. streichen

  • GLÖZ 1 (Dauergrünland): Bereits Ende Februar hatte die ­EU-Kommission angekündigt, die Regeln zum Grünlandumbruch zu lockern. In Ausnahmen soll ein ­Betrieb pro Jahr auch mehr als die bisher erlaubten 5% Grünland in Ackerland umwandeln dürfen.
  • GLÖZ 7 (Fruchtwechsel): Landwirte sollen statt eines echten und schlaggenauen Fruchtwechsels mit einer Anbaudiversifizierung GLÖZ 7 erfüllen können.
  • GLÖZ 8 (4%-Stilllegung): Die verpflichtende Stilllegung von 4% des Ackerlandes eines Betriebs will die EU-Kommission abschaffen. Stattdessen sollen sich die...