Die EU-Kommission will die Pflichtbrache bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis zum Ende der laufenden Periode 2027 aussetzen. Dieser Vorschlag ist Teil eines Paketes, mit dem die Kommission weitere GAP-Regeln ändern bzw. abschwächen will. Vor allem bei den GLÖZ-Standards (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand von Flächen) setzt sie an.
GLÖZ ändern bzw. streichen
- GLÖZ 1 (Dauergrünland): Bereits Ende Februar hatte die EU-Kommission angekündigt, die Regeln zum Grünlandumbruch zu lockern. In Ausnahmen soll ein Betrieb pro Jahr auch mehr als die bisher erlaubten 5% Grünland in Ackerland umwandeln dürfen.
- GLÖZ 7 (Fruchtwechsel): Landwirte sollen statt eines echten und schlaggenauen Fruchtwechsels mit einer Anbaudiversifizierung GLÖZ 7 erfüllen können.
- GLÖZ 8 (4%-Stilllegung): Die verpflichtende Stilllegung von 4% des Ackerlandes eines Betriebs will die EU-Kommission abschaffen. Stattdessen sollen sich die Mitgliedstaaten verpflichten, eine Ökoregelung zu entwerfen, die Landwirte zusätzlich zur Basisprämie entlohnt, wenn sie Flächen stilllegen oder Landschaftselemente anlegen. In Deutschland gibt es so eine Ökoregelung bereits.
- Für die GLÖZ-Standards 5, 6, 7 und 9 (Erosionsschutz, Mindestbodenbedeckung, Fruchtwechsel, sensibles Dauergrünland) will Brüssel den Mitgliedstaaten deutlich kurzfristigere Ausnahmen ermöglichen – beispielsweise durch Extremwetter oder für bestimmte Kulturen oder Bodentypen.
Landwirte mit weniger als 10 ha Betriebsfläche will die EU-Kommission komplett von Kontrollen der GAP-Auflagen, der sogenannten Konditionalität, befreien. Laut EU-Kommission sind das 65% der Subventionsempfänger.
Ob die Vorschläge noch vor der EU-Wahl verabschiedet werden, ist unklar. Die Diskussion ist aber Anfang dieser Woche gestartet. Sowohl die EU-Länder als auch die Parlamentarier müssten die Kommissionsvorschläge in wenigen Wochen „durchwinken“, damit die GAP-Änderungen vor der EU-Wahl Anfang Juni in Kraft treten.
Während die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft den Vorschlag als „Irrweg“ einschätzt, sieht der Deutsche Bauernverband (DBV) ihn als ersten Schritt in die richtige Richtung. Das könne und dürfe aber nur der Anfang zu einem deutlichen Weniger an Bürokratie- und Auflagenlast für die Landwirte sein, betont DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Er mahnt, dass gerade bei der Konditionalität künftig deutlich stärker auf eine EU-weite Wettbewerbsgleichheit bei den Fördervoraussetzungen zu achten sei, wenn den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheiten gegeben werden.
Özdemir mahnt bereits
Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) mahnt aber bereits Anpassungen an. Der Kommissionsvorschlag enthalte einige vernünftige Vorschläge, „ein Teil der Vorschläge sollte aber überarbeitet werden“, sagte er. Der Minister habe Vorschläge gemacht, wie Bürokratieabbau und Klimaschutz Hand in Hand gehen können, zum Beispiel mit der finanziellen Stärkung des Mindestbudgets für die Ökoregelungen. Das deutet darauf hin, dass auf EU-Ebene noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Und noch offen ist, was Deutschland anwendet.
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