Bundestagsbeschluss

Energiepreisbremsen: So funktionieren die Hilfen für Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas

Der Bundestag hat am Donnerstag die Gesetzentwürfe für die Energiepreisbremsen beschlossen. So funktionieren die Hilfen für Gas, Strom, Heizöl und Holzpellets.

Zusätzlich zu dem Preisbremsen für Gas und Strom für 2023 hat der Bundestag am Donnerstag auch Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas heizen, beschlossen. Danach soll die Bundesregierung mit den Ländern einen Härtefallfonds schaffen, aus dem private Haushalte, die in diesem Jahr mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt haben, unterstützt werden sollen. Dafür stellt der Bund maximal 1,8 Mrd. € zur Verfügung.

Entlastung für Öl, Pellets und Flüssiggas nur auf Antrag

Anders als bei der Gas- und Strompreisbremse, die den Nutzern ohne Antrag gewährt wird, müssen für die Entlastungen bei Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas Anträge gestellt werden. Dafür sollen die Länder zuständig sein. Dabei können Rechnungen von den privaten Haushalten aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 berücksichtigt werden, heißt es in dem Gesetz.

Die Höhe der Entlastung ist bei maximal 2000 € gedeckelt. Sie soll in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse wie folgt berechnet werden:

  • 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge).

Das heißt, es gibt nur einen Ausgleich für 80 % des Verbrauchs. Zudem muss die Rechnung mehr als doppelt so hoch sein, wie vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine und der Energiepreiskrise. Als Referenzpreis soll der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den...


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