Oberverwaltungsgericht NRW

Eilantrag gegen „Amazon-Monsterhalle“ erfolglos

Das Logistik-Unternehmen Amazon errichtet bei Horn-Bad Meinberg auf 21 ha ein gigantisches Logistikcenter. Im Juli 2024 soll der Bau fertig sein. Die Anwohner wehren sich – offenbar vergeblich.

Im Beller Feld bei Horn-Bad Meinberg, Kreis Lippe, baut der Onlinehändler Amazon auf 21 ha ein gigantisches Logistikcenter. Im Juli 2024 soll der Bau fertig sein. Die Anwohner wehren sich – offenbar vergeblich.

Ein Anwohner der Zufahrtsstraße zum Industriepark „Beller Feld“ war mit seinem Eilantrag gegen die vom Kreis Lippe erteilte Baugenehmigung des Amazon-Logistikzentrums vor seiner Haustür auch in zweiter Instanz erfolglos.

Er begründete seinen Antrag neben Verfahrensrügen insbesondere damit, dass das Vorhaben auf seinem Grundstück zu un­zumutbaren Lärmbelästigungen und Verschattungen führe; auch fürchte er um die Standsicherheit seines Wohnhauses. Seine Interessen seien bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) nicht hinreichend berücksichtigt worden. Im Übrigen leide der B-Plan an weiteren Mängeln und sei daher unwirksam. Das Verwaltungsgericht Minden lehnte den Eilantrag ab.

OVG: Keine Belastung durch Bauvorhaben

Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW jetzt zurück. Zur Begründung hieß es, dass Verfahrensfehler nicht offensichtlich seien. Es gäbe auch keine greifbaren Anhaltspunkte, wonach das Vorhaben zu Belastungen führe. Zudem trage die Baugenehmigung den Lärmschutzinteressen des Antragstellers voraussichtlich hinreichend Rechnung. Der Antragsteller könne auch voraussichtlich keine weitergehenden Maßnahmen organisatorischer Art zur Minderung der Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs beanspruchen. Von einer nennenswerten Verschattung des Grundstücks des Antragstellers sei nicht auszu­gehen. Tragfähige Hinweise auf eine Gefährdung der Stand­sicherheit fehlen ebenfalls. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 2 B 674/23).