Reform der Grundsteuer

Der Einheitswert geht - der Grundsteuerwert kommt

NRW schließt sich dem Bundesmodell der Grundsteuerreform an. Der Einheitswert geht. Der Grundsteuerwert kommt. Wer gewinnt, wer verliert? Welche Folgen hat das für Landwirte?

+++Aktualisierung am 14. Oktober 2022: Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert.+++

Anfang Mai 2021 gab das NRW-Finanzministerium bekannt, dass sich das Land dem Bundesmodell der Grundsteuerreform anschließt. Die Einheitswerte, mit denen die Finanzämter bisher die Grundsteuer berech­neten, werden ab 1. Januar 2025 ungültig. An deren Stelle tritt dann der Grundsteuerwert.

Was Grundstückseigentümer zukünftig angeben müssen

Für landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Wohngrundstücke sind unter anderem folgende Angaben der Eigentümer erforderlich:

  • Grundstücks- und Wohnfläche,
  • Bodenrichtwert,
  • Gebäudeart,
  • Baujahr des Gebäudes.

Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt erhalten:
Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz.

Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung aus den oben genannten Angaben.

Steuermesszahlen für Landwirte

Die Steuermess­zahl ist deutschlandweit gleich.

  • Nach der Reform beträgt sie 0,31 ‰ für Ein- und...


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