Einblick: Ausverkauf von Ackerland?

Auf der Suche nach neuen Regeln für Bodenmärkte

Um die Bodenmärkte stärker zu regulieren, haben die ostdeutschen Landesregierungen versucht, neue Agrar­strukturgesetze zu schaffen. Ist das auch ein Vorbild für NRW?

Wie sich die ostdeutschen Landesregierungen das mit „Ackerland in Bauernhand“ vorstellen, zeigen die aktuellen Entwürfe für landeseigene Agrarstrukturgesetze. Bei den Landesbauernverbänden kamen die Ideen nicht gut an.

Die Thüringer Regierung brachte ihren Entwurf trotzdem Ende 2023 in den Landtag ein. Werfen wir einen Blick in die Details.

Anteilskäufe reguliert

Neben dem Kauf von Grundstücken, will Thüringen den Erwerb von Gesellschaftsanteilen genehmigungspflichtig machen. Keine Genehmigung gibt es, wenn eine „agrar- oder forst­strukturell nachteilige Verteilung des Grund und Bodens“ befürchtet wird. Betroffen sind Käufe von mindestens 90 % einer Gesellschaft mit landwirtschaftlichen Grundstücken. Es geht also um den Verkauf ganzer Betriebe. Was aber, wenn ein Betrieb keinen Nachfolger findet? An wen er sein „Lebenswerk“ verkauft, hinge dann vom Okay der Behörde ab.

Der Thüringer Bauernverband (TBV) weist in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf auf ein weiteres Problem hin: Gerät ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten und das Gesetz verhindert einen nötigen Anteilsverkauf, drohe ein Insolvenzverfahren, bei dem dieses meistbietend verkauft werde. „Das kann und darf vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein“, urteilt der TBV.

Ein Rechtsgutachten, das der Verband in Auftrag gegeben hatte, weist zudem darauf hin, dass der Anteilserwerb an sich nicht zu einer Gefährdung der Agrarstruktur führen könne, sondern wenn dann nur nachfolgende Gesellschafterbeschlüsse. Allein aufgrund...